Als „Vegan“ beworbene Angebote enthalten Milch und Ei
Zusammenfassung
Im Rewe-Angebotsprospekt der KW 45/2023 sind zwei vegetarische Fleischersatzprodukte mit dem Hinweis „vegan“ beworben. Vegetarisch und vegan sind nicht dasselbe. Während vegane Lebensmittel keine tierischen Zutaten enthalten, können in vegetarischen Produkten Bestandteile von lebenden Tieren wie Ei- oder Milcherzeugnisse stecken. Für Kund:innen kann dieser Unterschied entscheidend sein. Das Handelsunternehmen Rewe sollte seine Angebote sorgfältiger prüfen und klar und verlässlich zwischen „vegetarisch“ und „vegan“ unterscheiden.
Beschwerde
Mir ist aufgefallen, dass in dem REWE-Werbeprospekt (gültig 06.11. bis 11.11.2023) Produkte (BiFi Veggie und Carazza Veggie) als vegan deklariert wurden, welche nicht vegan, sondern vegetarisch sind.
Verbraucher aus Darmstadt vom 20.02.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Hinweis „vegan“ muss auch im Werbeprospekt stimmen. Hier dürfen Rewe keine „Ausrutscher“ passieren.
Darum geht’s:
Im Angebotsprospekt der Kalenderwoche 45/2023 ab 06.11.2023 bewirbt Rewe zwei Veggie-Fleischersatzprodukte mit dem Hinweis „vegan“. Tatsächlich enthalten die Produkte unter anderem Hühnereiweiß- und Magermilchpulver.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und gilt auch für die Werbung.
Die Angaben „vegetarisch“ und „vegan“ sind in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs für vegetarische und vegane Lebensmittel beschrieben. Vegan sind danach Lebensmittel, bei denen auf allen Stufen der Produktion und Verarbeitung keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs verwendet wurden. Vegetarische Lebensmittel erfüllen die Anforderungen an vegane Lebensmittel. Zusätzlich sind Zutaten von lebenden Tieren wie Milch, Farmgeflügeleier und Bienenhonig für vegetarische Lebensmittel erlaubt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Rewe bewirbt Lebensmittel im Prospekt als „vegan“, die für Veganer:innen ungeeignet sind. Das darf nicht passieren – hier ist mehr Sorgfalt erforderlich. Vegan lebende Menschen müssen sich auf die Angaben verlassen können, ohne die Zutatenlisten vor Ort nochmal genau überprüfen zu müssen. Zumal: Selbst wenn klar als tierisch erkennbare Zutaten wie Ei- oder Milcherzeugnisse in der Zutatenliste fehlen, können trotzdem einzelne Zutaten wie Zusatzstoffe tierischen Ursprungs enthalten sein. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher:innen auf die Richtigkeit solcher Angaben vertrauen können.
Fazit:
Das Handelsunternehmen Rewe sollte seine Angebote sorgfältiger prüfen und klar und verlässlich zwischen „vegetarisch“ und „vegan“ unterscheiden.
Stellungnahme der Rewe Zentral Finanz eG, Köln
Auf das Schreiben der Redaktion von Lebensmittelklarheit vom 06.05.2024 liegt keine Antwort vor.