Amazon entfernt unzutreffende Werbung
Zusammenfassung
Amazon warb mit der Angabe „ohne künstliche Süßstoffe“ für das vegane Proteinpulver von Alpha Foods. Da das Pulver jedoch mit Steviolglycosiden gesüßt ist, passte die Werbung nicht. Der Widerspruch im Online-Angebot ist inzwischen beseitigt.
Beschwerde
Produkt „Alpha Foods“ wird „ohne künstliche Süßstoffe“ auf amazon beworben, enthält aber Zusatzstoff E 960. Hierzu gab es auch schon Verbraucherbeschwerden, wie ich im Archiv gesehen habe.
Verbraucher aus Siegburg vom 06.11.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Die Aufmachung des Online-Angebots weckt die Erwartung, ein Produkt ohne Süßungsmittel zu erhalten. Sie passt nicht zu einem Produkt, das Steviolglycoside enthält.
Darum geht’s:
In seinem Online-Angebot bewirbt Amazon das Proteinpulver von Alpha Foods prominent mit dem Hinweis „Ohne künstliche Süßstoffe und Aromen“. Die Zutatenliste ist erst viel weiter unten zu finden. Sie zeigt, dass das Pulver „Aroma“ und das „Süßungsmittel: Steviolglycoside“ enthält.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dies gilt auch für Angebote im Fernabsatz.
Steviolglycoside zählen zu den Zusatzstoffen, die Bezeichnungen lauten nach der EU-Zusatzstoff-VO:
- Süßstoff Steviolglycoside aus Stevia oder Süßstoff E 960 a
- Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside oder Süßstoff E 960 c
- Glykosilierte Stevilglycoside
Die Frage, ob für das Süßungsmittel Steviolglycoside (E 960) Hinweise auf die natürliche Herkunft zulässig sind, hat der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) 2019 eindeutig verneint. Er hat die Auslobung eines natürlichen Charakters des Süßungsmittels als unzulässig eingestuft. Denn während der Herstellung können sowohl Reste des zur Aufreinigung verwendeten Ionenaustauscherharzes in das Fertigprodukt übergehen als auch in der Stevia-Pflanze nicht natürlich vorkommende Steviolglycoside als Nebenprodukt entstehen. Das als E 960 spezifizierte Süßungsmittel unterscheide sich von den in der Pflanze vorkommenden Steviolglycosiden und sei deshalb nicht „natürlich“.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Hinweis „ohne künstliche Süßstoffe und Aromen“ weckt die Erwartung, ein Produkt ohne Süßungsmittel zu erhalten. Er passt nicht zu einem Produkt, das den Zusatzstoff Steviolglycoside enthält.
Weiterhin ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass auf der bei dem Angebot dargestellten Verpackung in der Zutatenliste „Aroma“ und „natürliches Aroma“ stehen. Das passt ebenfalls nicht zur Werbung „ohne künstliche Süßstoffe und Aromen“.
Darüber hinaus fehlt bei der Kennzeichnung der Stevioglycoside die vorgeschriebene Angabe, ob es sich um Steviolglycoside aus Stevia, um enzymatisch hergestellte oder glykosilierte Steviolglycoside handelt.
Fazit:
Amazon sollte den unzutreffenden Hinweis „ohne künstliche Süßstoffe und Aromen“ entfernen.
Stellungnahme des Amazon Services Europe S.à r.l., Luxemburg
Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Bei dem genannten Artikel handelt es sich um ein Angebot eines Marketplace-Verkäufers, die sich an unsere Verkaufsbedingungen und das geltende Recht halten müssen. Das Produkt mit dem beanstandeten Text ist nicht mehr bei Amazon.de erhältlich.
Ergebnis
Amazon hat den Hinweis „ohne künstliche Süßstoffe und Aromen“ im Angebot entfernt. Gleichzeitig wurde die Rezeptur des Produktes aktualisiert. Es enthält nun die Süßungsmittel Sucralose und Steviolglycoside. Weiterhin fehlt bei „Steviolglycoside“ die konkrete Angabe, um welches der drei zugelassenen Steviolglycoside es sich handelt.