Anbieter ergänzt Mengenangabe für Zimt
Zusammenfassung
Die Gewürzdose enthält eine Mischung aus Zimt und Zucker. Eine Mengenangabe für Zimt gab es jedoch nicht. Anhand der Nährwerte konnte der Zimtgehalt allenfalls grob abgeschätzt werden.
Inzwischen hat die Fuchs GmbH die Kennzeichnung geändert. Die Zutatenliste gibt zukünftig den Zimtgehalt von drei Prozent an.
Beschwerde
Ich habe heute Zimt kaufen wollen und habe dann aus Unachtsamkeit zu dem obigen genannten Produkt der Firma Fuchs gegriffen. Zu Hause habe ich mir die Dose genau angesehen und festgestellt, dass ich 1,99 Euro für 97,8 Gramm Kohlenhydrate und davon 97,0 Gramm Zucker bezahlt habe. In der 100 Gramm Dose, auf der oben ganz groß ZIMT steht, sind folglich 2,2 Gramm Zimt enthalten. [Anmerkung der Redaktion: Bei der Berechnung müsste auch der Kohlenhydratanteil von Zimt einbezogen werden. Dann ergeben sich geschätzt maximal 5 Prozent.]
Verbraucher aus Frankenberg vom 11.03.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Die Gewürzdose hebt Zimt als Bestandteil der Zimt-Zucker-Mischung durch seine Schriftgröße hervor. Auf der Dose steht jedoch keine Angabe zur enthaltenen Menge für Zimt, die jedoch entscheidend für die Qualität des Produktes ist und einen Vergleich mit anderen Produkten verhindert. Anhand der Nährwerte kann der Zimtgehalt allenfalls grob abgeschätzt werden und ergibt maximal fünf Prozent.
Darum geht’s:
Der „Zimt Zucker“ ist in einer typischen Gewürzdose abgepackt. Zimt ist durch die Schriftgröße auf der Dose hervorgehoben. Die Zutatenliste führt Zucker und Zimt ohne Mengenangaben auf. Auch an keiner anderen Stelle auf der Verpackung ist der Zimtanteil deklariert.
Die Nährwerttabelle gibt einen Kohlenhydratgehalt von 97,8 Gramm und einen Zuckergehalt von 97 Gramm pro 100 Gramm an.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung von Lebensmitteln. Des Weiteren schreibt die Verordnung Angaben zur Menge der verwendeten Zutaten vor, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind. Ausgenommen sind hierbei unter anderem Zutaten, die in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung verwendet werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Fehlen bei Zimt-Zuckermischungen Angaben zum Zimtgehalt auf der Verpackung, so macht der Hersteller offenbar Gebrauch von der Ausnahmeregelung für Zutaten in kleiner Menge zur Geschmacksgebung. Entsprechend ist davon auszugehen, dass nur wenige Prozent Zimt vorhanden sind. Der Zimtanteil hat aber einen entscheidenden Einfluss auf die Qualität des Produktes.
In einer Stichprobe hat Lebensmittelklarheit die Zimtgehalte in verschiedenen Zimt-Zucker-Mischungen erhoben. Das Ergebnis zeigt große Unterschiede bei den Zimtmengen. Diese bewegen sich zwischen wenigen Gramm bis über 30 Gramm pro 100 Gramm Zimt-Zucker. Umso wichtiger ist es daher aus unserer Sicht, den Zimtgehalt bei Zimt-Zucker-Mischungen zu deklarieren. Nur so können Verbraucher:innen die Qualität der Produkte am Verkaufsregal vergleichen.
Fazit:
Der Hersteller sollte den Zimtanteil in der „Zimt Zucker“-Mischung klar angeben.
Stellungnahme der Fuchs GmbH & Co. KG, Dissen a.T.W
Kurzfassung:
Unser Produkt Zimt Zucker ist eine fertige Mischung, die der Verbraucher ohne weiteren Aufwand sofort zum Süßen und Würzen von Speisen verwenden kann und verleiht den Speisen eine harmonische Note aus Süße und Zimt. Die Bezeichnung beschreibt das Produkt, ähnlich anderer Produkte aus Zucker und geschmacksgebenden Komponenten, z.B. Vanille-Zucker. Künftig wird der Zimtanteil zusätzlich im Zutatenverzeichnis mit aufgeführt.