Das ärgert beim Einkauf:

Angebot Bio Vegurt Erdbeere von Greenforce

Veganes Ersatzprodukt für Joghurt ist nach der Beschreibung und den Zutaten nicht milchsauer vergoren. Damit fehlt die wesentliche Eigenschaft, die den Charakter eines Joghurts ausmacht.
getaeuscht

Die Anbieterfirma bezeichnete ihren Vegurt als „veganen Joghurt“, obwohl nicht erkennbar ist, dass das Angebot nicht milchsauer vergoren ist, was den Charakter eines Joghurts ausmacht. 
Die Firma sollte ihr Produkt nicht als veganen Ersatz für Joghurt anbieten, wenn es ohne Milchsäurebakterien hergestellt ist.

Vegane Joghurt Varianten gibt es schon länger, jedoch setzt Joghurt voraus, dass dieser fermentiert ist. Sprich durch Mikroorganismen (Lactobazillen u.a.) abgesäuert wurde. Greenforce bringt hier nun ein Produkt heraus, welches sie in ihrer Wortwahl und der Werbung auf ihrer Webseite als Joghurt beschreiben. Das ist eine Täuschung, da hier nur Hafer, Sirup, Verdickungsmittel und Aroma, sowie etwas Salz angeboten wird. Was keinerlei Verbindung zu einem fermentierten Produkt hat, sondern eher als „kalt angerührter Pudding“ zu verstehen wäre.
Verbraucher aus Quedlinburg vom 27.04.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Betreiber des Onlineshops bezeichnen ihr Angebot „Bio Vegurt Erdbeere“ als veganen Joghurt, obwohl es nach der Beschreibung und Zutatenliste nicht mit Hilfe von Milchsäurebakterien hergestellt wurde. Die Anbieterfirma sollte das Produkt nur als Alternative für Joghurt anbieten, wenn es milchsauer vergoren wurde.

Darum geht’s:

Im Online-Shop greenforce.com ergänzen die Betreiber das Angebot „Bio Vegurt Erdbeere“ mit dem Zusatz „veganer Joghurt“. Joghurt ist ein Lebensmittel aus Milch, das mit Milchsäurebakterien milchsauer vergoren wurde. Die Zutatenliste nennt  keine Milchsäurebakterien, sondern glutenfreien Hafer, Agavenzucker, Verdickungsmittel Guarkernmehl, natürliches Erdbeer-Aroma und Salz als Zutaten..

Das ist geregelt: 

Nach den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel erfolgt die Herstellung dieser Produkte so, dass eine Ähnlichkeit mit dem in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs erreicht wird. 
Gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, beispielsweise über Eigenschaften und Zusammensetzung. Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend und klar sein. Das gilt auch für die Werbung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei veganen Joghurt-Alternativen auf Basis von pflanzlichem Getreide-, Hülsenfrucht- oder Nussdrink stehen nach einer Marktstichprobe von Lebensmittelklarheit üblicherweise Milchsäurebakterien in den Zutatenlisten. Das gilt für Angebote aus dem Kühlregal ebenso wie für pulverförmige Produkte zum Zubereiten im Haushalt.
Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit ist die Milchsäuregärung, die für einen Joghurt rechtlich geregelt ist, für vegane Joghurt-Alternativen unverzichtbar. Es ist nachvollziehbar, dass Verbraucher:innen einen angedickten Haferdrink nicht als Joghurt-Alternative akzeptieren. 
Lebensmittelklarheit sind darüber hinaus weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen. Die Bezeichnung einer veganen Joghurt-Alternative als veganer Joghurt ist unserer Rechtsauffassung nach aufgrund des Bezeichnungsschutzes für Milcherzeugnisse unzulässig. 
Die Anbieter bewerben den „Bio Vegurt Erdbeere“ mit der Abbildung von Erdbeeren und der Beschreibung „Frisch vom Erdbeerfeld in Deinen Vegurt.“ Im Produkt steckt jedoch anstelle von frischen Erdbeerfrüchten nur natürliches Erdbeeraroma. Auch fehlt unseres Erachtens beim Onlineangebot die rechtlich verpflichtende Bezeichnung des Produktes. 

Fazit:

Die Firma sollte ihr Produkt nicht als veganen Ersatz für Joghurt anbieten, wenn es ohne Milchsäurebakterien hergestellt ist. 

Stellungnahme der GREENFORCE FUTURE FOOD AG, München

Kurzfassung, von der Verbraucherzentrale erstellt:

Die Abbildung von Erdbeeren im Rahmen eines Serviervorschlages ist zulässig, da tatsächlich Bestandteile von Erdbeeren im Produkt enthalten sind und der Anteil auch im Zutatentext gekennzeichnet ist. Die Bezeichnung des Hafers im Online-Shop wird um den Zusatz „fermentiert“ analog der Produktverpackungen ergänzt. Der Begriff „veganer Jogurt“ wird zu „vegane Jogurt-Alternative“ geändert.

Ergebnis

Die Anbieterfirma hat die Ergänzung des Produktnamens beim Angebot von „veganer Joghurt“ in „vegane Joghurt-Alternative“ geändert. Zudem kennzeichnet sie in der Online-Zutatenliste statt“ glutenfreier Hafer“ nun „glutenfreier fermentierter Hafer“. Das Täuschungspotenzial ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht beseitigt. Es stehen nach wie vor keine Milchsäurebakterien in der Zutatenliste. Damit ist nicht erkennbar, wieso dieses Lebensmittel ein charakteristischer Ersatz für einen herkömmlichen Joghurt sein soll.