Angebot BioNutra Kokosblütenzucker auf bionutra.de
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
In der Produktbeschreibung wirbt der Hersteller damit, dass dieser Kokosblütenzucker einen niedrigen glykämischen Index habe!
Verbraucher aus Dortmund vom 29.01.2018
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbraucherbeschwerde:
Zusammenfassung:
Der Anbieter wirbt auf bionutra.de für Kokosblütenzucker mit Hinweisen zum niedrigen glykämischen Index im Vergleich zu Zucker. Dies ist aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht nachzuvollziehen. Der Anbieter sollte auf eine Werbung mit der Wirkung auf den Blutzuckerspiegel verzichten.
Darum geht’s:
Auf bionutra.de wirbt der Anbieter für Kokosblütenzucker mit der Aussage: „Es ist bekannt, dass Kokosblütenzucker einen niedrigeren glykämischen Index als normaler Zucker hat und dadurch den Blutzuckerspiegel beim Konsum nicht so rapide ansteigen lässt.“
Kokosblütenzucker besteht aus einer Mischung der Di- und Monosaccharide Saccharose, Glucose und Fructose. Somit unterscheidet sich Kokosblütenzucker in seiner Zusammensetzung nicht allzu stark von Haushaltszucker.
Das ist geregelt:
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und der Gesundheit andererseits besteht“. Zulässige gesundheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel (sogenannte “Health Claims”) sind in einer Liste aufgeführt. Andere gesundheitsbezogene Angaben, als die in der Liste genehmigten sind in der Regel verboten, außer die Beurteilung steht noch aus.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Kokosblütenzucker wird als natürliche Zuckeralternative angeboten, dabei vermitteln einige Hersteller den Eindruck, dass das Süßungsmittel gesünder sei als Zucker. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich ein Zucker, der dem herkömmlichen Rübenzucker in der Zusammensetzung so stark ähnelt, grundsätzlich anders auf den Blutzuckerspiegel auswirken soll.
Der Vergleich zwischen Kokosblütenzucker und Zucker ist allgemein gehalten. Der Hinweis auf den glykämischen Index in Verbindung mit einer Wirkung auf den Blutzuckerspiegel stellt aus unserer Sicht zudem eine gesundheitsbezogene Angabe dar, die zugelassen werden müsste.
Fazit:
Der Anbieter sollte auf eine Werbung mit der Wirkung auf den Blutzuckerspiegel verzichten.
Stellungnahme der BioNutra, Berlin:
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 09.03.2018 liegt bisher keine Antwort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat BioNutra am 19.02.2018 unter anderem wegen gesundheitsbezogener Werbung auf bionutra.de und amazon.de abgemahnt. Am 28.02.2018 hat BioNutra zugesagt, ihren Kokosblütenzucker in Zukunft nicht mehr mit den kritisierten Angaben zu bewerben.
Ergebnis
Der Anbieter hat die kritisierte Werbung auf bionutra.de und amazon.de entfernt.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.