Angepriesener Bergkäse wird in der Zutatenliste zu Hartkäse in Minimenge
Zusammenfassung
Der Sortenname „Gegrillte Aubergine Bergkäse“ weist neben Aubergine auf Bergkäse als wesentliche Zutat hin. Doch in der Zutatenliste und Bezeichnung des Nabio-Brotaufstrichs steht die Käsegruppe Hartkäse statt speziell Bergkäse. Während Aubergine mit 25 Prozent an erster Position der Zutatenliste steht, taucht der Hartkäse lediglich mit 1,5 Prozent an zehnter Position auf.
Nach unserer Rechtseinschätzung: Wenn die Firma Naba vorne Bergkäse bewirbt, sollte sie auch Bergkäse verwenden, und zwar in einer relevanten Menge. Anderenfalls sollte sie einen anderen Produktnamen verwenden.
Beschwerde
"Gegrillte Aubergine Bergkäse" enthält nur 1,5 Prozent nicht näher spezifizierten Hartkäse. Meine Kaufentscheidung basiert aber auf dem Namen der explizit Bergkäse enthält und ich ging davon aus, dass es mehr als 1,5 Prozent sind.
Verbraucher aus München vom 10.09.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Das passt nicht zusammen: Die Sorte „Aubergine Bergkäse“ enthält laut Kennzeichnungen nur irgendeinen Hartkäse und diesen in minimaler Menge.
Darum geht’s:
Der Produktname des Brotaufstrichs der Marke „Nabio“ lautet „Gegrillte Aubergine Bergkäse“. In der Bezeichnung „Bio Aufstrich mit gegrillter Aubergine und Hartkäse“ und bei den Zutaten steht Hartkäse und nicht Bergkäse. Aubergine hat mit 25 Prozent den größten Anteil an den Zutaten. Danach folgen Wasser, Zucchini, Sonnenblumenkerne und -öl, Tomatenmarkt, Zwiebeln, Apfeldicksaft und Cashewkerne. Hartkäse steht mit 1,5 Prozent an zehnter Position vor Stärke und Würzzutaten.
Das ist geregelt:
Die Käseverordnung unterscheidet bei der Gruppe Hartkäse die Standardsorten Bergkäse, Emmentaler und Chester/Cheddar und definiert deren Eigenschaften. Wenn ein Käse die Anforderungen für „Bergkäse“ erfüllt, muss er auch so bezeichnet werden. Erfüllt der Käse die Anforderungen nicht, darf er nur mit dem Namen der Käsegruppe im vorliegenden Fall „Hartkäse“ bezeichnet werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Begriff „Bergkäse“ im Produktnamen passt nicht zur Bezeichnung und den Zutaten. Wenn von Bergkäse im Produktnamen die Rede ist, sollte er auch im Aufstrich enthalten sein.
Bergkäse unterscheidet sich im Geschmack deutlich von den anderen Hartkäsesorten wie Chester/Cheddar oder Emmentaler. Während Bergkäse als pikant bis kräftig, würzig und nußkernartig in der Käseverordnung beschrieben ist, sind Emmentaler und Chester mild aromatisch schmeckend.
Fazit:
Nach unserer Rechtseinschätzung: Wenn die Firma Naba vorne Bergkäse bewirbt, sollte sie auch Bergkäse verwenden, und zwar in einer relevanten Menge. Anderenfalls sollte sie einen anderen Produktnamen verwenden.
Stellungnahme der NABA Feinkost GmbH, Gierstädt
Kurzfassung:
Für unseren Aufstrich setzen wir eine Hartkäsevariante eines Bergkäses ein. Die Bezeichnung Hartkäse entspricht der verkehrsüblichen Bezeichnung der Zutat und steht somit nicht im Widerspruch zur Kennzeichnung „Bergkäse" im Produktnamen. Aufgrund seiner Geschmacksintensität erreichen wir bereits mit einer Zugabe von 1,5 % die gewünschte charaktergebende Käse-Note.