Das ärgert beim Einkauf:

Antidote Beispiel Sorte Juice Karotte Kid

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Getränk enthält nur 20 % Karotte und als Hauptzutat Orangensaft
getaeuscht

Durch die Namensgebung „Antidote Karotte Kid“ und die orange Farbe des Getränks kann der Eindruck entstehen, dass das Produkt hauptsächlich Karottensaft enthält. Das Getränk besteht zu 78 % aus Orangensaft, die namensgebende Zutat Karotte ist dagegen nur zu 20 % enthalten, worin sich Verbraucher getäuscht sehen können. Da Orangensaft mit 78 % an erster Stelle der Zutatenliste steht, sollte aus unserer Sicht auch der Produktname bereits darauf hinweisen.

Der Name "Karotte Kid" möchte den Eindruck erwecken, es handele sich hauptsächlich um Karottensaft. Auch die besonders orange Farbe soll diesen Eindruck stützen. Tatsächlich enthält das Getränk aber nur 20 % Karottensaft, dafür aber 78 % Orangensaft. Schmecken tut es bitter und sauer, aber keinesfalls nach Karotte.

Verbraucher aus Hildesheim  vom 21.07.2016

Der Name "Ananas Express" [andere Sorte des Getränks – Anm. d. Redaktion] möchte den Eindruck erwecken, es handele sich vorwiegend um Ananassaft. Tatsächlich ist der Ananasanteil 23 %, wogegen 75 % des Getränkes aus Apfelsaft bestehen.

Verbraucher aus Hildesheim vom 21.07.2016

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Flasche ist der Produktname „Karotte Kid“ und nachfolgend die Zutaten Orange, Karotte, Zitrone und Kurkuma aufgeführt. Auf der Flaschenrückseite werden die Zutaten in absteigender Reihenfolge nach prozentualem Gewichtsanteil genannt: Orangensaft (78 %), Karottensaft (20 %), Zitronensaft (1,5 %), Kurkumasaft (0,5 %).
Die Flasche ist transparent, so dass die orange Farbe des Saftes sichtbar ist. Die Zutat Kurkuma besitzt eine intensiv gelbe Farbe, die den Farbton des Getränkes verstärkt.
 

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Zusammensetzung.
 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Zutatenliste nennt zwar alle Zutaten mit prozentualer Mengenangabe, Verbraucher können jedoch aufgrund des Produktnamens und der Einfärbung durch Kurkumasaft einen Saft erwarten, der hauptsächlich aus Karotten besteht und möglicherweise über den Anteil von 78 % Orangensaft irritiert sein.
 

Fazit:

Der Anbieter sollte schon auf der Schauseite klar darauf hinweisen, dass die Hauptzutat des Getränks nicht Karottensaft, sondern Orangensaft ist, bzw. den Produktnamen verständlicher gestalten.

Stellungnahme der Antidote GmbH, München

Antidote versucht mit scherzhaften Namen aufzufallen, die ebenfalls Hinweise auf Geschmack und dominante Zutaten liefern sollen. Hier wird auf den Filmklassiker „Karate Kid“ angespielt. Die Zutaten sind darüber hinaus in der Reihenfolge ihrer enthaltenen Menge auf der Vorderseite angegeben. Die Signalfarbe entsteht durch die Zutat Kurkuma.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.