Apfelessig mit unerwartet hohem Zuckergehalt
Zusammenfassung
Den „Apfelessig Balsamo“ bezeichnet die Feldmann Manufaktur auf der Rückseite als „fruchtig milden Bio-Apfelessig“. Gleichzeitig ist in der Nährwerttabelle ein unerwartet hoher Zuckergehalt von 20 Prozent zu finden. Da Apfelessig ausschließlich aus vergorenen Äpfeln hergestellt werden darf, passen die Nährwertangaben und das Produkt nicht zusammen.
Der Hersteller sollte eine Bezeichnung wählen, die deutlich macht, woraus der Essig besteht.
Beschwerde
Der „Apfelessig Balsamo“ ist kein reiner Apfelessig, sondern eine Mischung aus Apfelsaft und Apfelessig, schätzungsweise 50 % zu 50 % (am Geschmack klar erkennbar, außerdem extrem klebrig). Ob man damit noch auf die angegebenen 5 Prozent Säure kommt, ist mir unklar. Zumindest die Nährwertangaben sind mit etwa 20 g Zucker/100 ml (!) glaubhaft, haben aber nichts mehr mit einem Apfelessig zu tun. Eventuell wurde sogar noch zusätzlicher Zucker hinzugesetzt, da Apfelsaft normalerweise nur 10-12 g Zucker/100 g enthält.
Verbraucher aus Stromberg vom 18.12.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Dass der „Apfelessig Balsamo“ nicht nur aus vergorenen Äpfeln bestehen kann, wird nur anhand der Nährwertangaben erkennbar: Zu einem Zuckergehalt von 20 Prozent passt die Bezeichnung „fruchtig-milder Bio-Apfelessig“ nicht.
Darum geht’s:
Auf dem Etikett der Flasche steht auf der Schauseite der Name „Natur Apfelessig Balsamo“ sowie der Hinweis auf „100 %Natur, aus Bio-Äpfeln“. Dazu ist ein Apfel abgebildet. Weiterhin sind dort Aussagen zum Produkt wie „fruchtig-mild“ und „schonend hergestellt“ zu finden.
Auf der Rückseite wirbt der Anbieter unter anderem mit folgenden Aussagen:
• Premium Essige, die gut schmecken und guttun.
• Für unseren Balsamo verwenden wir nur eine Zutat: den Apfel.
Feldmann bezeichnet das Produkt als „fruchtig milden Bio-Apfelessig, 5 % Säure“. Laut Nährwertangaben enthalten 100 Milliliter Apfelessig 99 Kilokalorien und 20,3 Gramm Zucker.
Es gibt keine Zutatenliste.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
Laut Essigverordnung kann Essig ein Gärungsessig sein oder aus Essigsäure, Essigessenz oder Mischungen daraus hergestellt werden.
Gärungsessig wird laut Verordnung als „Essig“ unter Nennung des Ausgang- und Rohstoffs bezeichnet. Die Europäischen Norm für Essig versteht unter „Apfelessig“ ein Erzeugnis aus Apfelwein nach Essigsäurevergärung. Zur Geschmacksgebung darf Essig weitere Zutaten enthalten, darunter konzentrierte oder nichtkonzentrierte Fruchtsäfte, Zucker und Honig. Für die Kennzeichnung legt die Norm fest, dass Essige mit einem Zusatz solcher weiteren Zutaten in ihrer Bezeichnung auf diese hinweisen.
Die LMIV fordert ein Zutatenverzeichnis auf den meisten verpackten Lebensmitteln. Davon ausgenommen ist unter anderem Gärungsessig, wenn dieser nur aus einem Grundstoff hergestellt ist und keine weitere Zutat enthält.
Der Begriff „Balsamo“ ist gesetzlich nicht geregelt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Mit dem abgebildeten Apfel und den weiteren Werbeaussagen vermittelt die Feldmann Manufaktur, dass es sich um einen Apfelessig handelt. Dieser darf ausschließlich aus vergorenen Äpfeln hergestellt werden und enthält laut Fachliteratur weniger als ein Prozent Zucker. Das trifft auf den „Apfelessig Balsamo“ der Feldmann Manufaktur jedoch nicht zu. Mit 20 Prozent Zucker liegt dieser Wert unerwartet hoch und kann nicht aus den vergorenen Äpfeln stammen. Es sind offenbar weitere Zutaten verwendet worden wie Apfelsaft oder Apfelsaftkonzentrat. Dies müsste aus der Bezeichnung klar hervorgehen. Weiterhin ist bei Essig mit zusätzlichen Zutaten entsprechend der LMIV ein Zutatenverzeichnis erforderlich, das hier jedoch fehlt.
Fazit:
Der Hersteller sollte eine Bezeichnung wählen, die deutlich macht, woraus der Essig besteht. Außerdem sollte er ein Zutatenverzeichnis angeben.
Stellungnahme der Friedrich Feldmann GmbH & Co. KG, Karlsruhe
Der Feldmann Manufaktur Natur Apfelessig Balsamo entspricht allen aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften. Für die Herstellung des Balsamo wird ein besonders aromatisch-süßer Dessertwein eingesetzt. Entgegen der Vermutung des Verbrauchers wird zu keinem Zeitpunkt im Produktionsprozess zusätzlicher Zucker eingesetzt. Des Weiteren enthält der Natur Apfelessig Balsamo die deklarierten 5 Prozent Säure.
Ergebnis
Aufgrund der Kennzeichnungsmängel hat Lebensmittelklarheit die zuständige Lebensmittelüberwachung informiert.