Das ärgert beim Einkauf:

arko Sanddorn-Gelee

Der Produktname und die Werbung „typisch norddeutsch“ lassen Sanddorn als natürliche Zutat erwarten.
getaeuscht

Das Etikett nennt das Produkt „Sanddorn-Gelee“ und bewirbt es als fruchtig und typisch norddeutsch. Tatsächlich sorgen nicht natürliche Sanddorn-Bestandteile, sondern lediglich zugesetztes Aroma für den Sanddorngeschmack. Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite deutlich auf die Aromatisierung hinweisen.

Ich bin verärgert über das Arko Sanddorn-Gelee, das keine Sanddornbestandteile enthält.
Verbraucher aus Berlin vom 12.04.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Aufmachung des Produkts deutet auf Sanddorn als geschmackgebende Zutat hin. Tatsächlich steckt lediglich Aroma in den Gelee-Bonbons. Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite auf die Aromatisierung hinweisen.

Darum geht’s:

Die Schauseite nennt die Süßware „Sanddorn-Gelee“ und wirbt mit Aussagen wie „Fruchtiges Gelee“, „typische norddeutsch“ und „feinste Premium Qualität“. Die Rückseite bezeichnet das Produkt als „Gelee mit Sanddorngeschmack“. Die Zutatenliste führt keine Sanddornbestandteile, jedoch „Aroma“ und färbende Lebensmittel auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name Sanddorn-Gelee, die Hinweise „fruchtiges Gelee“, „typisch norddeutsch“ und „feinste Premium-Qualität“ passen nicht zu einem Produkt, das lediglich durch ein nicht näher bezeichnetes „Aroma“ nach Sanddorn schmeckt.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite deutlich auf die Aromatisierung hinweisen.

Stellungnahme der arko GmbH, Wahlstedt

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Im Zutatenverzeichnis wird vollständig über die Zusammensetzung sowie die Nutzung von Aromen informiert. Zudem geben wir in der Verkehrsbezeichnung „Gelee mit Sanddorngeschmack“ an. Lebensmittelrechtlich ist dies völlig legitim und bei Süßwaren auch nicht unüblich.
Dennoch nehmen wir die Anmerkungen unserer Kundinnen und Kunden sehr ernst und werden die Produktbezeichnungen und Zusätze im neuen Jahr überdenken.