Aus „Honig-Senf-Zubereitung“ wird „Aprikosen-Honig Senf-Zubereitung“
Zusammenfassung
Der Name „Honig Senf“ und die Gestaltung des Etiketts lassen eine andere Zusammensetzung erwarten. Tatsächlich handelt es sich um eine Zubereitung aus Senf, die zudem mehr Aprikosenpüree als Honig enthält. Der Anbieter sollte alle wesentlichen Zutaten auf der Schauseite nennen und eine zutreffende Bezeichnung wählen.
Die Münchner Kindl Senf GmbH bezeichnet das Produkt nun als „Aprikosen-Honig-Senfzubereitung“. Das steht allerdings nur auf der Rückseite. Produkte mit geändertem Etikett kommen seit Juli 2024 in den Handel.
Beschwerde
Es hat sich auf dem Etikett seit 2019 anscheinend nichts geändert.
Des Weiteren sehe ich in der Kennzeichnung einen groben Fehler. Es sollte Zubereitung mit Honig und Senf oder Senf mit Honig heißen.
Verbraucher aus Alsheim vom 01.02.2024
Verbraucher aus Leingarten vom 09.03.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Dass der „Honig Senf“ eine Zubereitung aus Aprikosenpüree und Honig ist, sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite klarstellen.
Darum geht’s:
Die Schauseite stellt Honig in Wort und Bild als Zutat für das Produkt heraus. Der Name lautet „Honig Senf“. Zusätzlich ist eine Biene auf einer Honigwabe abgebildet. Die Münchner Kind‘l Senf GmbH bezeichnet das Produkt auf der Rückseite als „Honig-Senf-Zubereitung“. Die Zutatenliste beginnt mit Wasser, Aprikosenpüree, Honig (11,5 %) und Senfsaat (10 %). An letzter Stelle der Zutatenliste steht Zucker.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Schauseite vermittelt Honig als weitere maßgebliche Zutat für das Produkt. Steht in der Zutatenliste an zweiter Stelle Aprikosenpüree, kommt das für Verbraucher:innen unerwartet. Auch die Bezeichnung als „Honig-Senf-Zubereitung“ stellt die Zusammensetzung des Produktes nicht klar.
Fazit:
Der Anbieter sollte alle wesentlichen Zutaten auf der Schauseite nennen und eine zutreffende Bezeichnung wählen.
Stellungnahme der Münchner Kindl Senf GmbH, Fürstenfeldbruck
Kurzfassung:
Bei diesem Artikel ist Aprikosenpüree in der Zutatenliste aufgeführt. Uns war bei Entwicklung wichtig, eine angenehme Konsistenz zu erreichen und gleichzeitig eine ausgewogene Süße zu erzielen. Diese Eigenschaften konnten wir mit der Verwendung von Aprikosenpüree gut vereinbaren. Wir werden die Kennzeichnung auf „Aprikosen-Honig-Senf“ bzw. „Aprikosen-Honig-Senf-Zubereitung“ umstellen.
Ergebnis
Der Anbieter kennzeichnet nun Aprikosen als wesentlichen Bestandteil an erster Stelle und bezeichnet das Produkt als „Aprikosen-Honig-Senfzubereitung“. Produkte mit geändertem Etikett kommen laut Anbieter ab August 2024 in den Handel.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite auf Aprikosen hinweisen.