Bamboo Garden Wasabi-Paste
Zusammenfassung
Ein Produkt mit Namen „Wasabi-Paste“ und dem Hinweis auf Japan lässt Wasabi als wesentliche Zutat erwarten. Doch laut Zutatenliste stecken vor allem herkömmlicher Meerrettich und Senf sowie zusätzlich grüne Farbstoffe im Produkt.
Der Anbieter sollte bereits auf der Frontseite der Tube deutlich machen, dass es sich hauptsächlich um weißen Meerrettich mit 3,5 Prozent Wasabi handelt.
Beschwerde
Diese Paste hat inhaltlich nichts mit Wasabi-Paste zu tun. Was den Geschmack angeht, ist das Produkt als hochgradig katastrophal zu bezeichnen. Kein Wasabi, Geschmack, sehr geringe Schärfe, breiige graugrüne Konsistenz. Fürchterlicher nicht zu einzuordnender Geschmack, bitter im Abgang.
Verbraucher aus Neu-Isenburg vom 14.09.2022
Verbraucher aus Lindau vom 03.09.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Name „Wasabi-Paste“ passt nicht, wenn die Paste im Wesentlichen weißen Meerrettich enthält und zusätzlich gefärbt ist.
Darum geht’s:
Auf der Vorderseite der Verpackung steht in großer Schrift Wasabi-Paste. Außerdem ist unter dem Markennamen „Bamboo Garden“ der Schriftzug „Japan“ zwischen zwei stilisierten asiatischen Gebäuden sowie die Abbildung einer grünen Paste zu sehen. Die Zutatenliste zeigt, dass die Paste im Wesentlichen Meerrettich, Meerrettichpulver sowie Senfkörner enthält. Der Wasabi-Anteil ist mit 3,5 Prozent angegeben. Außerdem enthält die Paste den Farbstoff Kupferkomplexe der Chlorophylle und Chlorophylline.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Beispielsweise dürfen Anbieter nicht durch das Aussehen, die Bezeichnung oder bildliche Darstellungen das Vorhandensein einer Zutat suggerieren, obwohl diese tatsächlich durch einen anderen Bestandteil oder eine andere Zutat ersetzt wurde.
Wird bei einem Lebensmittel eine Zutat, von der die Verbraucher:innen erwarten, dass sie normalerweise verwendet wird, durch eine andere Zutat ersetzt, muss der Anbieter dies – zusätzlich zum Zutatenverzeichnis – mit einer deutlichen Angabe der Zutat kennzeichnen, die als Ersatz verwendet wurde, und zwar in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Aufgrund der Bezeichnung als „Wasabi-Paste“, dem Hinweis „Japan“ und der Abbildung der grünen Paste können Verbraucher:innen unserer Ansicht nach erwarten, dass die Paste eine wesentliche Menge an Wasabi-Meerrettich enthält. Eine Paste, die im Wesentlichen weißen Meerrettich enthält und zusätzlich gefärbt ist, erfüllt diese Erwartung nicht.
Fazit:
Der Anbieter sollte bereits auf der Frontseite der Tube deutlich machen, dass es sich hauptsächlich um weißen Meerrettich mit 3,5 Prozent Wasabi handelt.
Stellungnahme der Theodor Kattus GmbH, Dissen
Kurzfassung:
Die Zusammensetzung der Wasabi-Paste ist umfänglich beschrieben. Für den wertgebenden Bestandteil Wasabi ist angegeben, dass er mit 3,5% enthalten ist. Auch die Zugabe des Farbstoffes Kupferchlorophyllin ist hinreichend angegeben. Aufgrund der korrekten Kennzeichnung des Produktes können wir den Vorwurf der Täuschung nicht nachvollziehen.