Das ärgert beim Einkauf:

Barnhouse Krunchy Amaranth Himbeer Aronia

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Himbeeren optisch herausgestellt, aber tatsächlich kaum vorhanden
getaeuscht

Der Inhalt und die Zutatenliste zeigen: Die Aufmachung der Schauseite spiegelt nicht die wesentlichen Zutaten wider. Sie lobt zwar spezielle, aber nur in geringer Menge vorhandene Lebensmittel aus. Der Anbieter sollte die Abbildung an den tatsächlichen Inhalt anpassen und die Mengen der ausgelobten Zutaten Amaranth, Himbeere und Aronia auf der Schauseite angeben.

In riesiger Schrift prangt "Amaranth" auf der Tüte, dabei besteht das Müsli zu über 80 % aus Hafer und Süßungsmitteln. Amaranth ist nur zu mageren 2 % (!!!) enthalten, ebenso die Himbeeren, mit denen sich die Packung –  immerhin im Namen kleiner gedruckt, dafür umso zahlreicher im Bild dargestellt – ebenso schmückt. Das Mischverhältnis Beeren/Getreide dürfte in Wirklichkeit keineswegs so sein wie abgebildet, denn bei nur 2 % Himbeeranteil am Gesamtprodukt kann es gar nicht so aussehen... Die 1,5 % Aroniapulver, die auch noch im Namen erwähnt werden, empfinde ich ebenfalls als zu wenig enthalten, um sie im produktgebenden Namen zu führen.
Verbraucherin aus Berlin vom 14.03.2015

Darum geht’s:

Auf der Tüte ist eine Müslischale, gefüllt mit Krunchy aus Getreideflocken und Himbeeren in Milch abgebildet. Davor liegt gepoppter Amaranth mit ein paar Himbeeren und Aroniabeeren. Ein Blick auf den Inhalt ist vor dem Kauf lediglich durch ein 4,5 x 4 cm großes Sichtfenster auf der Rückseite möglich. Die Ansicht des ausgeschütteten Inhaltes zeigt kaum Himbeeren und unterscheidet sich deutlich vom Foto auf der Schauseite.
Die Zutatenliste führt an den letzten drei Positionen je zwei Prozent gepufften Amaranth und Himbeeren sowie 1,5 % Aroniapulver auf.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften wie die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einem Knuspermüsli sollte wie bei jedem Lebensmittel der tatsächliche Inhalt mit den in Wort und Bild angepriesenen Zutaten übereinstimmen. Ein Anteil von insgesamt 5,5 % rechtfertigt unserer Ansicht nach nicht die Auslobung als Sortenbezeichnung und die bildliche Gestaltung der Schauseite.

Fazit:

Entweder sollte das Knuspermüsli die prominent beworbenen Zutaten in deutlich höherer Menge enthalten oder der Anbieter sollte die vorhandenen Mengen auf der Schauseite ergänzen.

Stellungnahme der Barnhouse Naturprodukte GmbH, Mühldorf am Inn

Den Vorwurf der Verbrauchertäuschung weisen wir mit aller Entschlossenheit von uns. Bei den angegebenen Fruchtgehalten handelt es sich um gefriergetrocknete Früchte. Diese wiegen nur ein Zehntel einer frischen Frucht und sind dadurch sehr teuer und enorm ergiebig. Das Aroniapulver schmeckt leicht herb und würde höher dosiert sogar stören. Der Amaranth ist gepoppt und damit superleicht, daher ist auch hier die Zugabe von 2 % vollkommen ausreichend. Wenn wir mehr gepufften Amaranth einsetzen würden, würde das ganze Knuspermüsli pappig.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.