Das ärgert beim Einkauf:

Beschriebene Herstellung passt nicht zu den Zutaten

Die Firma Heinz bewirbt ihr Produkt „Tomato Frito Original“ mit dem Hinweis “Frischer Knoblauch und Zwiebeln … schonend gegart“. In der Zutatenliste tauchen aber nur Röstzwiebel- und Röstknoblauchextrakte auf.
getaeuscht

Heinz bewirbt seine Sauce „Tomato Frito Original“ mit dem Hinweis „Mit Öl, Knoblauch und Zwiebeln verfeinert“ und beschreibt, dass in dem Öl, Knoblauch und Zwiebeln zwei Stunden schonend gegart wurden. In der Zutatenliste taucht nur pflanzliches Öl mit Röstzwiebel- und Röstknoblauchextrakten auf. Das passt nicht zusammen. 
Die Firma Heinz sollte den Herstellungsprozess verständlich und zu den Zutaten passend beschreiben oder auf die Werbung verzichten.

Ich möchte das Produkt "Heinz Tomato Frito Original" aufgrund Irritationen hinsichtlich der aufgedruckten Verpackungstexte melden. Mir ist nicht klar, welche Zutaten hier eigentlich verarbeitet wurden und kann als Verbraucher damit auch nicht einschätzen, ob der vergleichsweise hohe Preis des Produkts gerechtfertigt ist.
Herstellerangaben auf der Verpackung:
[...] fügen sie dann zu unserem Öl hinzu, in welchem bereits frischer Knoblauch und Zwiebeln für 2 Stunden langsam und schonend gegart wurden, um unsere unglaublich schmackhafte [...]
Zutaten: Tomaten (160 g pro 100 g Tomato Frito), pflanzliche Öle 3,4 % (Sonnenblumen, Soja in veränderlichen Gewichtsanteilen mit Röstzwiebel- und Röstknoblauchextrakten), Zucker, modifizierte Stärke, Salz.
Der Werbetext der Verpackungsrückseite beschreibt "frischer Knoblauch und Zwiebeln", laut Zutatenliste sind jedoch die einzigen zwiebel-/knoblauchartigen Zutaten "Röstzwiebel- und Röstknoblauchextrakte". Die Verpackung insgesamt lässt sich also so interpretieren: "Öl, in dem Zwiebeln schonend gegart wurden = Öl mit Röstzwiebelextrakten". Die Informationen auf der Verpackung sind für mich nicht schlüssig.
Verbraucher aus Berlin vom 10.05.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Langsames und schonendes Garen von Zwiebeln und Knoblauch zu bewerben und in die Zutatenliste nur Röstknoblauch- und Röstzwiebelextrakte, und somit Aroma aufzuführen, irritiert und wirft Fragen auf.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite des Tetrapaks „Heinz Tomato Frito Original“ steht unter anderem der Hinweis „100 % sonnengereifte Tomaten mit Öl, Knoblauch und Zwiebeln verfeinert. Für einen großartigen Geschmack“. Auf der Rückseite ist ein Teil des Herstellungsprozesses mit „Wir fügen sie [die Tomaten] dann zu unserem Öl hinzu, in dem bereits frischer Knoblauch und Zwiebeln für 2 Stunden langsam und schonend gegart wurden, …“ beschrieben. Die Bezeichnung lautet Tomatensauce mit Röstzwiebel und Röstknoblauchextrakten. In der Zutatenliste stehen nach Tomaten „pflanzliche Öle 3,4 % (Sonnenblumen, Soja in veränderlichen Gewichtsanteilen mit Röstzwiebel- und Röstknoblauchextrakten)“. Ansonsten tauchen Zwiebeln und Knoblauch in der Zutatenliste nicht auf.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Weiterhin regelt die Verordnung, dass das Zutatenverzeichnis sämtliche Zutaten des Lebensmittels zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels nennt.
Röstzwiebelextrakt und Röstknoblauchextrakt gehören zu den Aromen. Gemäß der Aromenverordnung handelt es sich um „Aromaextrakte“. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Hinweise „… mit Knoblauch und Zwiebeln verfeinert“ und „fügen … zu unserem Öl, in dem bereits frischer Knoblauch und Zwiebeln für 2 Stunden langsam und schonend gegart wurden“ sprechen für Knoblauch und Zwiebeln in der Zutatenliste. Dass in dieser nur Öl und Röstextrakte der beiden Gemüsearten stehen, passt nicht dazu. Denn Zwiebel- und Knoblauchextrakte gehören als Aromaextrakte zu den Aromen. Laut Zutatenliste handelt es sich somit um Öl mit zugesetzten Aromen. Das widerspricht der Beschreibung. Zudem unterscheidet sich Rösten deutlich von „schonendem Garen“. 

Fazit:

Die Firma H. J. Heinz sollte den Herstellungsprozess verständlich und zu den Zutaten passend beschreiben oder auf die Werbung verzichten.

Stellungnahme der H. J. Heinz GmbH, Düsseldorf

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Firma Heinz teilt mit, dass frische Zwiebeln und Knoblauch mehr als zwei Stunden lang schonend gegart würden, bis sie karamellisiert seien. Dadurch erhalte das Öl köstliche Geschmacksnoten und Aromen.
Anschließend würden Knoblauch und Zwiebel mit Hilfe eines Siebs entfernt. In der Zutatenliste seien Zwiebel und Knoblauch als sekundäre Zutaten im Öl aufgeführt. Knoblauch und Zwiebel in der Zutatenliste nicht zu nennen, wäre irreführend.