Bio Schwarzes Trüffelöl“ von Seitenbacher entpuppt sich als Sonnenblumenöl mit Aroma
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Auf der Schauseite des „Seitenbacher Bio Schwarzes Trüffelöl“ stehen Trüffel in Wort und Bild im Vordergrund. Kaufinteressierte erfahren nur im Kleingedruckten auf der Rückseite, dass es sich um ein Sonnenblumenöl mit natürlichem Trüffelaroma handelt.
Die Firma Seitenbacher sollte das Produkt bereits auf der Schauseite als aromatisiertes Sonnenblumenöl kennzeichnen.
Beschwerde
Die Bezeichnung lautet TRÜFFELÖL – aufgemacht in Luxus simulierender schwarz-goldener Aufmachung. Inhalt ist reines Sonnenblumenöl mit Trüffelaroma für satte 9,- Euro.
Verbraucher aus Berlin vom 23.01.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Dass es sich bei dem „Schwarzen Trüffelöl“ um ein Sonnenblumenöl mit natürlichem Trüffelaroma handelt, sollte auf den ersten Blick zu erkennen sein.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Öl-Flasche steht die Bezeichnung „Bio Schwarzes Trüffelöl“. Darunter ist eine Zeichnung von zwei Trüffeln und der Hinweis „Tartufo nero“ = schwarzer Trüffel zu sehen.
Die Zutatenliste auf der Rückseite nennt als Zutaten Bio-Sonnenblumenöl (High Oleic) und natürliches Trüffelaroma.
Das ist geregelt:
Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein. Informationen über Lebensmittel dürfen zudem nicht in die Irre führen, beispielsweise über die Art und die Zusammensetzung.
Spezielle Regelungen für Speiseöle mit weiteren Zutaten gibt es nicht. Die Leitsätze für Speisefette und Speiseöle gelten nicht für Speiseöle mit Zutaten wie Gewürzen, Pilzen, Pflanzenteilen, Aromen und ähnlichem.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Nicht transparent: Dass Trüffel nur als Aroma in der Flasche stecken und Sonnenblumenöl die Basis ist, erfahren Verbraucher.innen erst auf den zweiten oder dritten Blick aufs Kleingedruckte.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Firma Seitenbacher auf der Schauseite betont, schwarze Trüffel zu verwenden. Sie tauchen jedoch in der Bezeichnung des Aromas nicht auf.
Fazit:
Seitenbacher sollte das Produkt bereits auf der Schauseite als aromatisiertes Sonnenblumenöl kennzeichnen.
Stellungnahme der Seitenbacher Vertriebs-GmbH, Buchen im Odenwald
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 06.02.2025 liegt keine Antwort vor.