So haben Hersteller reagiert:

„BioKids Tomatensauce“ enthält jetzt weniger Zucker

Änderung: Die Bio-Zentrale hat den Zuckergehalt der Tomatensoße reduziert. Der vergleichsweise hohe Zuckeranteil passte nicht zu dem für Kinder beworbenen Produkt.
Geändert

Bei der Tomatensoße für „Kids“ können Verbraucher:innen ein für die Ernährung der Kinder geeignetes Produkt erwarten. Ein deutlich erhöhter Zuckergehalt passte dazu nicht. 
Der Anbieter hat inzwischen Rezeptur und Etikett überarbeitet: Die Tomatensoße enthält nach wie vor Apfelsaftkonzentrat, jedoch nur noch acht Prozent Zucker statt zuvor elf Prozent.

Ich war heute entsetzt, dass die als Kids gekennzeichnete Tomatensoße, die mit Abstand zuckerhaltigste Soße im ganzen Supermarkt war.
Verbraucherin aus München vom 16.06.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Bei der Tomatensoße für „Kids“ können Verbraucher:innen ein für die Ernährung für Kinder geeignetes Produkt erwarten. Ein erhöhter Zuckergehalt passt dazu nicht. 

Darum geht’s:

Der bunt gedruckte Schriftzug „BioKids“ und eine Tomate mit lächelndem Gesicht zeichnen die „Tomatensauce“ als Kinderlebensmittel aus. Vor grünem Hintergrund steht die Angabe „ohne Kristallzuckerzusatz“, versehen mit drei Sternchen. 
Nach 79 Prozent einfach konzentriertem Tomatenmark enthält die Tomatensoße an zweiter Stelle Apfelsaftkonzentrat. Der Zuckergehalt liegt bei elf Gramm pro 100 Gramm Tomatensoße. Im Anschluss an die Nährwertangaben folgt die Auflösung der drei Sternchen von der Schauseite mit dem Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“. 

Das ist geregelt:

Grundsätzlich dürfen Angaben und Bilder auf Lebensmittelverpackungen Verbraucher:innen nicht täuschen. Das ist ein wesentlicher Grundsatz der Lebensmittelinformationsverordnung. 
Nach der Health-Claims-Verordnung ist die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ erlaubt, wenn dem Lebensmittel kein Zucker zugesetzt wurde und es auch keine anderen zum Süßen verwendete Zutaten wie Apfeldicksaft oder Apfelsaftkonzentrat enthält. Wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält, sollte das Etikett den Hinweis enthalten: „Enthält von Natur aus Zucker“.'

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Mit der Gestaltung und der Werbung des Etiketts vermittelt der Anbieter ein auf den Ernährungsbedarf von Kindern abgestimmtes Produkt. Darauf zielen auch die Werbung mit dem Verzicht auf Kristallzucker ab und der Hinweis, dass das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält. Dass die Tomatensoße mit elf Prozent Zucker dennoch einen vergleichsweise hohen Zuckergehalt hat, passt dazu nicht. Der Zuckergehalt handelsüblicher Tomatensoßen liegt bei vier bis sieben Prozent. Außerdem enthalten sie wenig bis gar keine süßenden Zutaten. Die „BioKids Tomatensauce“ enthält jedoch Apfelsaftkonzentrat, was den Zuckergehalt deutlich erhöht. 
Eine auf diese Weise gesüßte Tomatensoße für „Kids“ zu bewerben, ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht mehr zeitgemäß.

Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit die Werbung „ohne Kristallzuckerzusatz“ aufgefallen, obwohl das Produkt an zweiter Stelle mit Apfelsaftkonzentrat eine süßende Zutat enthält, für die die Werbung „ohne Zuckerzusatz“ nicht erlaubt ist. 

Fazit:

Die Firma sollte die Aufmachung des Produktes anpassen und auf die Werbung „ohne Kristallzuckerzusatz“ verzichten.

Stellungnahme der Bio-Zentrale Naturprodukte GmbH, Wittibreut-Ulbering

Kurzfassung:

Die bemängelte „BioKids Tomatensauce“ wird bereits seit Mai 2023 mit einem um 26 Prozent reduzierten Zuckergehalt hergestellt – der gewohnt leckere Geschmack bleibt dabei erhalten. Zudem wurde die Auslobung „ohne Kristallzuckerzusatz“ entfernt.

Ergebnis

Produkte mit geändertem Etikett sind inzwischen im Handel. Mit Apfelsaftkonzentrat enthält die Tomatensoße für „Kids“ nach wie vor eine süßende Zutat. Den Zuckergehalt hat die Firma von elf auf acht Prozent verringert.
Außerdem hat sie die Werbung „ohne Kristallzuckerzusatz“ entfernt.