Das ärgert beim Einkauf:

Bon Asia Instant Noodles Shrimp Flavour

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Es ist nicht erkennbar, worauf sich die Nährwertangaben beziehen
getaeuscht

Die Nährwertangaben der Instant-Nudeln werden pro 100 Gramm angegeben. Eine Information, ob sich die Angaben auf das Trockenprodukt in der Tüte oder auf das zubereitete Produkt beziehen, fehlt. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Hersteller bei den Nährwertangaben die Bezugsgröße ergänzen. Verbraucherfreundlich wären zusätzliche Nährwertangaben pro Tüteninhalt.

Auf der Verpackung steht, dass die Nudeln pro 100 g 76 kcal haben, aber nicht das dies für das zubereitete Produkt gilt. Eine Packung hat 60 g, das wären dann 45 kcal pro Packung (ziemlich wenig). Aber wenn man die 76 kcal auf 380 g zubereitetes Produkt bezieht, sind es schon 288 kcal. Ich finde es sollte, wie bei anderen Instant Nudeln, drauf stehen, dass die Angabe für das zubereitete Produkte gilt. Und im Allgemeinen sollte die Kalorienzahl für die Portion eindeutig vermerkt sein, da man beim Einkaufen keinen Taschenrechner zur Hand hat oder die Zeit hat die Kalorienangabe in Frage zu stellen.
Verbraucherin aus Halle Saale vom 09.02.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

„Bon Asia Instant Noodles Shrimp Flavour“ ist ein Instantprodukt. Laut Zutatenliste besteht es aus Instant-Noodles, einer Würzmischung und Chilipaste. Nach dem Zubereitungshinweis soll der Packungsinhalt mit 320 Gramm kochendem Wasser übergossen werden. 60 Gramm Packungsinhalt ergeben ca. 380 Gramm zubereitete Nudeln.

Die Nährwertangaben beziehen sich auf 100 Gramm. Der Hersteller macht an dieser Stelle keine weiteren Angaben. Der Energiegehalt beispielsweise wird mit 72 Kalorien pro 100 Gramm angegeben.

Das ist geregelt

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Nährwerte.

Nach der Verordnung werden die Nährwerte pro 100 Gramm oder pro 100 Milliliter angegeben. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verkaufs. Sie können sich gegebenenfalls auf das zubereitete Produkt beziehen, sofern ausreichend genaue Angaben über die Zubereitungshinweise gemacht werden und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Produkt beziehen.

Eine zusätzliche Nährwertdeklaration pro Portion Lebensmittel kann freiwillig erfolgen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus den Nährwertangaben von „Bon Asia Instant Noodles Shrimp Flavour“ ist nicht ersichtlich, ob sie sich auf das Trockenprodukt oder das zubereitete Produkt beziehen. Dies ist aber entscheidend, da sich das Gewicht des Trockenproduktes von 60 Gramm durch die Zubereitung um das Sechsfache erhöht, so dass sich der Brennwert sowie die Nährwerte pro 100 Gramm entsprechend drastisch verringern.

Darüber hinaus ist auch die Angabe pro 100 Gramm Trockenprodukt allein aus unserer Sicht nicht verbraucherfreundlich, da der Tüteninhalt üblicherweise für eine Portion gedacht ist.

Fazit:

Der Hersteller sollte klarstellen, worauf sich die Nährwertangaben beziehen. Darüber hinaus sollte er die Nährwerte pro Verpackungsinhalt bzw. Portion deklarieren. Damit kann er Missverständnisse und umständliches Umrechnen vermeiden.

Stellungnahme der Kreyenhop & Kluge GmbH & Co. KG, Oyten

Kurzfassung, erstellt durch die Verbraucherzentrale:

Gemäß VO 1169/2011 ist eine Nährwerttabelle für vorverpackte Lebensmittel je 100 g bzw. 100 ml verpflichtend, dabei ist die Kennzeichnung der Nährwerte des zubereiteten Produktes zulässig.

Der Wunsch des Verbrauchers ist absolut nachvollziehbar, dass er sich die Angabe der Nährwerte je Verzehrs-Einheit bzw. –Portion wünscht. Dieses ist auf freiwilliger Basis laut EU-Verordnungen zulässig, aber nicht verpflichtend. Die Größe der Verpackung lässt eine Erweiterung um diese Information leider nicht zu.

Sobald der vorhandene Bestand der Folie verbraucht ist, wird der Hinweis, dass es sich bei den Nährwerten um ein zubereitetes Produkt handelt, erfolgen.

Ergebnis

Der Anbieter wird auf der Verpackung zukünftig darauf hinweisen, dass es sich bei den Nährwerten um das zubereitete Produkt handelt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.