Bröderna Nilssons Kök Angus Roastbeef
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Auf der Schauseite des „Angus Roastbeef“ mit dem Untertitel „Oberschale vor dem Backen halbiert“ stehen für Verbraucher widersprüchliche Angaben zur Fleischqualität. Der schwedische Anbieter sollte deutlicher kennzeichnen, dass es sich nicht um ein Roastbeef entsprechend den deutschen Leitsätzen handelt.
Beschwerde
Auf der Vorderseite der Verpackung kennzeichnet der Hersteller das Produkt in großen Lettern als "Angus Roastbeef". Im Kleingedruckten darunter findet sich jedoch der Hinweis "Oberschale vor dem Backen halbiert". Meines Erachtens nach besteht hier eine klare Täuschung des Verbrauchers – Fleisch aus der Oberschale des Rinds ist kein Roastbeef! Als ich zu Hause die Gelegenheit hatte, die Verpackung genauer zu untersuchen und gemerkt habe, dass ich kein hochwertiges Roastbeef sondern Oberschalen-Fleisch gekauft habe, war ich sehr verärgert. Bei einem Preis von 2,99 € für 60 g empfinde ich so etwas als Frechheit.
Verbraucher aus Finnentrop vom 21.12.2015
Darum geht’s:
Auf der Schauseite des „Angus Roastbeef“ des schwedischen Herstellers stehen die Hinweise „Oberschale vor dem Backen halbiert“ in kleiner Schrift und deutlich hervorgehoben „Ausgesuchtes Roastbeef vom Angus-Rind“. Die Zutatenliste zeigt, dass das Rindfleisch aus der Oberschale stammt.
Das ist geregelt:
Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse regeln im Allgemeinen Teil: Phantasiebezeichnungen und isoliert gebraucht geographische Angaben werden durch die übliche Bezeichnung des Lebensmittels oder eine Beschreibung des Erzeugnisses ergänzt, aus der die Art des Lebensmittels erkennbar ist und von verwechselbaren Erzeugnissen unterschieden werden kann.
Nach den Leitsätzen ist Roastbeef die von den Lendenwirbeln und den letzten vier Brustwirbeln gelöste äußere Lendenmuskulatur (hintere rückenseitige Rückenstreckmuskulatur) des Rindes.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften oder die Menge des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung, Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Begriffe Roastbeef und Oberschale bezeichnen in Deutschland qualitativ unterschiedliche Teilstücke des Rindfleischs, wobei Roastbeef zu den wertvollsten Teilstücken gehört. Durch die zweifache Nennung der Bezeichnung Roastbeef auf der Schauseite können sich Verbraucher nachvollziehbar getäuscht sehen, wenn diese Angaben im Widerspruch zum kleingedruckten Untertitel des Produktnamens stehen.
Fazit:
Auf der Schauseite sollte deutlicher werden, dass es sich nicht um ein Roastbeef gemäß der deutschen Leitsätze handelt.
Stellungnahme der Bröderna Nilsson AB, Östersund, Schweden
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Der Name des Roastbeef bezieht sich mehr auf die Methode der Zubereitung, in diesem Fall das Grillen von Rindfleisch als auf die Herkunft des Teilstückes vom Rind. Die Firma Brothers Nilsson AB produziert Roastbeef gemäß der schwedischen Gesetzgebung. In der schwedischen Lebensmittelverordnung gibt es keine Vorgaben, die das Teilstück des Rindfleisches, welches für die Herstellung des sogenannten Roastbeef verwendet wird, regelt.
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