Das ärgert beim Einkauf:

Bürger Fleischtaschen auf buerger.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Fleischanteil in „Fleischtaschen“ nicht höher als in „Maultaschen“ – Online-Werbung „eine extra große Portion Schweinefleisch“ für Fleischtaschen entfernt
getaeuscht

Das Produkt "Fleischtaschen" suggeriert mir als Verbraucher einen höheren Anteil an Fleisch. Dies ist jedoch gegenüber einer normalen Maultasche nicht der Fall. Beide Produkte haben 19 % Schweinefleisch im Produkt. Dies ist für mich keine zulässige Benennung für das Produkt Fleischtaschen, die mir einen Anteil von Fleisch > 50 % suggerieren.
Verbraucherin aus Ulm vom 15.03.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Die Firma Bürger bietet gefüllte Teigtaschen unter anderem in den Sorten „Fleischtaschen“ und „Maultaschen“ an. Die Auslobung von Fleisch im Produktnamen sowie die Werbung des Online-Angebotes „eine extra Portion Schweinefleisch“ lassen einen höheren Fleischanteil erwarten. Trifft dies nicht zu, sollte der Hersteller diese Werbeaussage unterlassen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Anbieter den Fleischgehalt deutlich in der Nähe der Produktbezeichnung nennen, den Namen ändern oder die Rezeptur an den Namen anpassen.

Darum geht’s:

Die Firma Bürger bietet verschiedene Sorten gefüllte Teigtaschen an, darunter „gerollte Fleischtaschen“ und „gerollte Maultaschen“. Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher bei „Fleischtaschen“ einen höheren Fleischanteil als bei der Sorte „Maultasche“ erwarten.
Auf buerger.de findet sich bei „Fleischtaschen gerollt“ zudem der Hinweis „Eine extra große Portion Schweinefleisch gibt dieser spinatlosen gerollten Maultaschenvariante ihre besondere Note“. Diese Werbung verstärkt den Eindruck, dass die Fleischtasche besonders viel Fleisch enthält.
Die Zutatenliste zeigt jedoch: Beide Teigtaschenvarianten enthalten 19 Prozent Schweinefleisch.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
Der Mindestfleischgehalt in Teigtaschen dagegen ist nicht gesetzlich festgelegt. Lediglich bei der geschützten geografischen Angabe „Schwäbisch Maultasche“ (g.g.A.)“ muss der Fleischgehalt mindestens acht Prozent am Gesamtgewicht betragen. Diese Anforderung wurde bei der Zulassung festgelegt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher bei dem Produktnamen „Fleischtaschen“ einen höheren Fleischgehalt gegenüber einem Vergleichsprodukt wie den „Maultaschen“ erwarten. Die Werbung mit einer „Extra großen Portion Schweinefleisch“ verstärkt den Eindruck.

Fazit:

Um Missverständnisse über den Fleischanteil zu vermeiden, sollte der Anbieter den Fleischgehalt bereits deutlich in der Nähe der Produktbezeichnung nennen, den Namen ändern oder die Rezeptur an den Namen anpassen.

Stellungnahme der Bürger GmbH & Co. KG, Ditzingen

Kurzfassung:

Die gerollte Fleischmaultasche ist die spinatlose Variante der gerollten Maultasche. Um sich von der Maultasche mit Spinat abzugrenzen, haben wir uns für diesen Produktnamen entschieden sowie für den separaten Button „ohne Spinat“ auf der Folie. Die Produktbeschreibung auf unserer Internetseite „eine extra große Portion Schweinefleisch“ haben wir bereits entfernt. 

Ergebnis

Der Produktname lautet unverändert „Fleischtasche gerollt“, so dass Verbraucher nach wie vor von einem höheren Fleischgehalt ausgehen können gegenüber der herkömmlichen Maultasche. Die Online-Aussage „eine extra große Portion Schweinefleisch ….“ hat der Anbieter bei den Fleischtaschen entfernt und durch „die Maultasche ohne Spinat“ ersetzt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.