Bürger Kalbfleischtaschen
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Ein Produkt mit dem Namen „Kalbfleischtaschen Unsere Besten“ weckt die Erwartung, dass ein wesentlicher Anteil Kalbfleisch für die Herstellung verwendet wurde. Verbraucher, die anhand der Zutatenliste erkennen, dass das Produkt lediglich 16 Prozent Fleisch und davon nur die Hälfte Kalbfleisch enthält, können sich getäuscht sehen. Kalbfleisch sollte in den „Kalbfleischtaschen“ einen wesentlichen Anteil im Produkt ausmachen. Sofern Rindfleisch zusätzlich eingesetzt wurde, sollte dies als Ergänzung in der Bezeichnung deutlich erkennbar sein.
Beschwerde
Die "Bürger Kalbfleischtaschen unsere Besten" sprangen mir ins Auge, weil ich davon ausging, dass ein hoher Anteil an Kalbfleisch verarbeitet wurde. Dem ist aber gar nicht so. Es sind nur 8 % Kalbfleisch enthalten und zusätzlich noch 8 % Rindfleisch. Ich hätte bei dieser Werbung auf jeden Fall einen höheren Anteil an Kalbfleisch erwartet! Diese Aufmachung täuscht mich. Sehr viel besser ist die Kennzeichnung der daneben liegenden Bio-Maultaschen. Dort wird in der Zutatenliste klar zwischen Teig und Füllung getrennt und im Produktnamen nur darauf hingewiesen, dass die Maultaschen "mit Rind- und Schweinefleisch" hergestellt wurden.
Verbraucher aus Maintal vom 25.08.2016
Darum geht’s:
Die „Kalbfleischtaschen Unsere Besten“ bestehen aus einer fleischhaltigen Füllung. Die Zutatenliste listet zuerst Hartweizengrieß, danach 16 % Fleisch, Weißbrot und weitere Zutaten auf. Der Gesamtfleischanteil von 16 % setzt sich aus 8 % Kalb- und 8 % Rindfleisch zusammen.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucher erwarten bei der Bezeichnung „Kalb“ im Produktnamen ein hochwertiges Produkt mit einem hohen Anteil an Kalbfleisch. Dies zeigt auch eine Umfrage auf lebensmittelklarheit.de von 2011.
Der Fleischanteil in der Füllung der „Kalbfleischtaschen“ sollte daher ausschließlich oder überwiegend aus Kalbfleisch bestehen. Erst die Zutatenliste nennt einenFleischanteil von 16 %, der sich je zur Hälfte aus Kalb und Rind zusammensetzt. Hinzu kommt, dass die Zutatenliste bei diesem Produkt im Vergleich zum Produktnamen schlecht lesbar ist. Sie wird in schwarzer, kleiner Schrift auf transparentem Untergrund aufgeführt.
Fazit:
Kalbfleisch sollte in den „Kalbfleischtaschen“ einen wesentlichen Anteil im Produkt ausmachen. Sofern Rindfleisch zusätzlich eingesetzt wurde, sollte dies als Ergänzung in der Bezeichnung deutlich erkennbar sein.
Stellungnahme Bürger GmbH & Co. KG, Ditzingen
Kurzfassung:
Da der Kalbfleischanteil (8 %) im Fleischanteil (16 %) 50 % beträgt, liegen wir weit über der gesetzlichen Anforderung, welche einen Mindestanteil von 30 % Kalb vorschreibt, um das Produkt so zu bezeichnen. Der andere Fleischanteil stammt von ein und derselben Tierart, deshalb dürfen wir das Produkt „Kalbfleischtaschen“ nennen. Der Fleischanteil und die Fleischart sind klar definiert.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.