Bulgursalat mit frischen Kräutern
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Das Produkt heißt "Bulgursalat mit frischen Kräutern". Verbraucher können daher erwarten, der Salat enthalte mehr als nur eine Käuterart. Stattdessen verwendet der Hersteller nur Petersilie als Kraut. Der Hersteller sollte Name und Bezeichnung an den Inhalt anpassen.
Beschwerde
Die Bezeichnung des Lebensmittels lautet "Bulgursalat mit frischen Kräutern", wonach der Verbraucher von mindestens zwei Kräuterarten ausgeht. Auf der Zutatenliste ist lediglich Petersilie aufgeführt. Meiner Meinung nach könnte der Salat genauso gut "Bulgursalat mit Petersilie" heißen.
Nach Art. 7 der VO 1169/2011 dürfen Informationen über Lebensmittel insbesondere über dessen Zusammensetzung nicht irreführend sein!
Verbraucher aus Kassel vom 21.11.2018
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Produktname und Bezeichnung lauten „Bulgursalat mit frischen Kräutern“. Die Zutatenliste führt als einziges frisches Kraut „Petersilie 3 %“ auf.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Aus unserer Sicht widersprechen Name und Bezeichnung der tatsächlichen Zusammensetzung des Salates.
Fazit:
Der Hersteller sollte den Salat eindeutig benennen, um Missverständnisse über die Zusammensetzung zu vermeiden
Stellungnahme der Heinrich Kühlmann GmbH & Co. KG, Rietberg
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 14.12.2018 liegt keine Antwort vor.
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