Davert Quinoa Chips Wild Paprika
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Aufgrund des Produktnamens „Quinoa Chips“ können Käufer davon ausgehen, dass das Knabbererzeugnis in wesentlicher Menge aus Quinoa besteht. Die Hauptzutat ist jedoch Maisgrieß. Der Hersteller sollte auf der Schauseite die tatsächliche Zusammensetzung des Produktes widerspiegeln.
Beschwerde
Auf dem Produkt steht auf der Vorderseite "Quinoa Chips" ohne Hinweis auf die Zusammensetzung, obwohl laut Zutaten nur 20 % Quinoamehl enthalten ist. Überhaupt wird sonst auf der ganzen Verpackung nur von Quinoa gesprochen, sodass sich nur aus der Prüfung der Zutatenliste ergibt, dass nur ein geringer Teil Quinoa enthalten ist.
Verbraucherin aus Düsseldorf vom 12.08.2017
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Der Produktname auf der Schauseite lautet „Quinoa Chips“ und die Bezeichnung „Knabbererzeugnis mit Quinoa“ ist auf der Rückseite der Verpackung genannt. Die Chips enthalten laut Zutatenverzeichnis 20 Prozent Quinoamehl und als Hauptzutat Maisgrieß.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unseres Erachtens ist es naheliegend, aufgrund des Produktnamens einen höheren Anteil als 20 Prozent Quinoa zu erwarten. Da zudem die Hauptzutat Maisgrieß weder in Wort noch in Bild auf der Schauseite der Verpackung erscheint, können Aufmachung und Kennzeichnung falsche Erwartungen über den Inhalt hervorrufen. Hinzu kommt, dass Mais im Vergleich zu Quinoa preisgünstiger ist. Umso verständlicher ist der Ärger der Verbraucherin über den geringen Anteil.
Fazit:
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Kennzeichnung und Aufmachung auf der Schauseite die Zusammensetzung des Produktes klar widerspiegeln.
Stellungnahme der Davert GmbH, Ascheberg
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 28.08.2017 liegt bisher keine Antwort vor.
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