Das ärgert beim Einkauf:

Der Grüne Altenburger Ziegenfrischkäse, Beispiel 6er Pack

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Der Grüne Altenburger Ziegenfrischkäse wird in Frankreich hergestellt
getaeuscht

Wenn man auf die Verpackung zum ersten Mal schaut, denkt man, man kauft Ziegenkäse von Ziegenmilch aus dem Altenburger Land, der in Sachsen im Altenburger Land hergestellt wurde. Im "Kleingedruckten" findet man dann: Nach Originalrezept in Hutin, Frankreich hergestellt!!! Für Menschen, die gerne regionale Produkte auch aus ökologischen Gründen bevorzugen, stellen sich weitere Fragen:

  1. Was heißt das für den Käse? Wird der Käse also nur aus französischer Ziegenmilch hergestellt?
  2. Wird die Altenburger Ziegenmilch mit dem LKW nach Frankreich gekarrt, mit französischer Ziegenmilch vermengt und dann als Produkt wieder nach Deutschland mit dem LKW gebracht?

Ich vermute ersteres.
Verbraucher aus Falkensee vom 01.05.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Den Namen „Der grüne Altenburger Ziegenfrischkäse“ können Verbraucher leicht als Hinweis auf ein Produkt aus der Region Altenburger Land verstehen. Verbraucher, die Wert auf regionale Produkte legen, kann dies zum Kauf veranlassen. Tatsächlich wird der Käse in Frankreich hergestellt. Um Missverständnisse über die Herkunft zu vermeiden, sollte die Käserei bereits auf der Schauseite die wahre Herkunft klarstellen.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Käseverpackung stehen in großer Schrift der Markenname „Der Grüne Altenburger“ und „Ziegenfrischkäse“. Links daneben wirbt das Produkt auf einem goldfarbenem Siegel mit dem Hinweis „Original Rezeptur für unsere Käserei Altenburger Land“. Auf der Verpackungsrückseite stehen unter anderen Informationen die Adresse der Käserei Altenburger Land und der Hinweis „Nach Originalrezeptur bei unserer Partnerkäserei Hutin in Frankreich hergestellt“. Das Identitätskennzeichen gibt das Kürzel „FR“ für Frankreich an. Unklar bleibt, woher die Milch kommt.
Verbraucher, die durch die mehrfache Nennung „Altenburger“ auf der Schauseite einen Käse aus dem Altenburger Land erwarten, können sich getäuscht sehen, wenn auf der Rückseite ein klein geschriebener Text darauf hinweist, dass der Käse in Frankreich hergestellt wird.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt die Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsortes vor, „falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher über das tatsächliche Ursprungsland oder den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre, insbesondere wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen oder das Etikett insgesamt sonst den Eindruck erwecken würden, das Lebensmittel komme aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort“. Es gibt keine Vorgabe, an welcher Stelle auf der Verpackung die Angabe stehen soll.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter nennt „Altenburg“ auf der Schauseite mehrfach und auffällig. Vielen Verbrauchern wird so eine Regionalität suggeriert, die nicht zutrifft. Hinzu kommt, dass die Käsesorte „Altenburger Ziegenkäse“ seit 1997 eine in der EU gesetzlich geschützte Ursprungsbezeichnung ist. Für dieses Produkt müssen Rohstoffe aus der Region und die Herstellung tatsächlich in der Region Altenburger Land erfolgen. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für eine ähnliche Bezeichnung wie „Der Grüne Altenburger Ziegenfrischkäse“. Diese detaillierten Unterschiede können Verbraucher nicht kennen. Vielmehr ist die Erwartung der regionalen Herkunft bei ähnlich klingenden Namen naheliegend. Umso wichtiger ist es aus Sicht der Verbraucherzentrale, dass der Anbieter den Hinweis auf die Herstellung in Frankreich deutlich auf der Schauseite in der Nähe des Produktnamens kennzeichnet.

Fazit:

Wenn die Kennzeichnung auf der Schauseite eine Region nennt, sollte ein Hinweis auf die tatsächliche Herkunft in unmittelbarer Nähe zu dieser Angabe stehen.

Stellungnahme der Rotkäppchen Peter Jülich GmbH & Co. KG, Dortmund

Kurzfassung:

Das beanstandete Produkt ist laut Käse-VO und der Lebensmittelinformations-VO eindeutig und richtig deklariert. Wir nehmen Beschwerden von Endverbrauchern grundsätzlich ernst, so dass wir in diesem Fall entschieden haben, neue Produkte der Marke Der Grüne Altenburger, die bei einem Partner produziert werden, zukünftig noch deutlicher hinsichtlich des Produktionsortes zu kennzeichnen. 

Ergebnis

Der Hersteller teilt mit, dass er den französischen Ziegenfrischkäse vom Markt nimmt. Aktuell hat er unter der Marke „Der Grüne Altenburger“ noch drei Ziegenkäse einer belgischen Partnerkäserei im Programm, die ebenfalls nur im Kleingedruckten, auf der Rückseite auf die belgische Herkunft hinweisen.
Zukünftig will er Käse der Marke „der Grüne Altenburger“, die von einer Partnerkäserei stammen, deutlicher kennzeichnen. 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.