Die Firma Fitmart muss Gesundheitswerbung für „Gaba“ entfernen
Zusammenfassung
Mit Aussagen wie „stressfrei durch den Tag zu starten“ und „verbesserter Schlaf in Regenerationsphasen“ warb die Fitmart GmbH gesundheitsbezogen für ihr Produkt mit Gamma-Amino-Buttersäure, kurz: Gaba. Außerdem hat sie Kundenrezensionen aus Amazon mit weiteren Wirkungsversprechen übernommen Diese übertriebenen Kundenaussagen sind jedoch nicht zulässig wie das Landgericht Itzehoe urteilte.
Der Anbieter hat das Produktangebot im Shop entfernt.
Beschwerde
Die Werbung für das Produkt mit Gaba ist m. E. jedoch illegal: „Neurotransmitter“, „Kann Entspannung bei Stress fördern“, „Verbesserter Schlaf in Regenerationsphasen“. Auch in den Kundenrezensionen wird das Produkt als Schlafmittel beschrieben: „längere Tiefschlaf-Phasen“, „Schlafqualität nachweislich (per Fitnesstracker) verbessert“, „hilft schneller einschlafen und tiefer schlafen“.
Verbraucherin aus der Schweiz von 09.02.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Unseriös: Mit der Werbung sowie den Aussagen der Kunden vermittelt die Firma ein völlig übertriebenes Bild über die vermeintliche Wirkung der Kapseln. Diese sollen bei Stress helfen und den Schlaf verbessern.
Darum geht’s:
Auf Esn.com bewirbt der Anbieter das Produkt „Gaba Giga Caps“ mit:
- „ein perfektes Supplement, um stressfrei durch den Tag zu starten“
- „Hochdosierte Gaba Giga Cups“
- „Neurotransmitter“
- „kann Entspannung bei Stress fördern“
- „verbesserter Schlaf in Regenerationsphasen“
Eine Kapsel enthält 1000 Milligramm Gamma-Amino-Buttersäure-Pulver.
In den Kundenrezensionen heißt es unter anderem:
- „Gaba […] macht nicht müde, aber ruhiger. Da ich einen Schlaftracker benutze, sehe ich, dass ich längere Tiefschlaf-Phasen habe und somit erholter aufwache
- „[…] hiermit hat sich meine Schlafqualität nachweislich (per Fitnesstracker) verbessert“
- „[…] hilft schneller einschlafen und tiefer schlafen“
- „Wirkt wie es soll und bringt einen super Schlaf“
Das ist geregelt:
Nach der Health-Claims-Verordnung dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Es gibt keine zugelassenen Claims für Gamma-Amino-Buttersäure. Es wurden auch keine zur Begutachtung eingereicht.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Dreiste Werbung: Dass Lebensmittel mit Gamma-Amino-Buttersäure die Gesundheit positiv beeinflussen – dafür fehlt die wissenschaftliche Grundlage. Dementsprechend dürfen Hersteller ihre Lebensmittel auch nicht damit bewerben. Das gilt auch für die Kundenrezensionen im Online-Shop, die der Händler gezielt aus Amazon eingebunden hat. Der Anbieter vermittelt insgesamt eine völlig übertriebene Erwartung an die schlaffördernde Wirkung und den Einfluss bei Stress durch das Produkt.
Fazit:
Der Anbieter sollte die gesundheitsbezogene Angabe zu Stress und Schlaf entfernen.
Stellungnahme der Fitmart GmbH & Co. KG, Elmshorn
Vielen Dank für Ihre Anfrage zu unserem Produkt ESN Gaba Giga. Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir das Produkt nicht mehr vertreiben.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter am 15.05.2023 wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben in den Kundenrezensionen abgemahnt. Die Fitmart GmbH & Co. KG hat keine Unterlassungserklärung abgegeben, so dass der vzbv am 30.06.2023 Klage erhoben hat. Das Landgericht Itzehoe hat den Anbieter am 6.06.2024 verpflichtet, nicht länger mit den in der Klage beanstandeten gesundheitsbezogenen Angaben für das Produkt zu werben.
Ergebnis
Der Anbieter hat das Produkt aus dem Sortiment genommen.