Die „Healthy Skin Booster“ Kapseln sollen Akne lindern
Zusammenfassung
Die Werbung für den „Dermabacs – Healthy Skin Booster“ vermittelt eine Erwartung an das Produkt, die es nicht halten kann: Die Kapseln mit elf Bakterienstämmen und Zink sollen Hauterkrankungen wie Akne und Neurodermitis mildern und auch das Immunsystem verbessern. Die Firma Mybacs hat einzelne Aussagen auf der Website entfernt. Unverändert wirbt sie jedoch mit den positiven Auswirkungen auf Akne und Neurodermitis für die Kapseln.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte die Firma die krankheitsbezogene Werbung sowie alle anderen unbewiesenen gesundheitsbezogenen Angaben entfernen.
Beschwerde
Fragwürdig sind die vielversprechenden Formulierungen für „Dermabacs – Healthy Skin Booster“ auf der Website:
- Verbesserung der Hautschutzbarriere gegen Umweltfaktoren
- Förderung der Hautdurchfeuchtung
- Reduzierung von Rötungen
- Wirksamkeit gegen Akne, Rosazea und atopische Dermatitis
- Schutz der Zellen vor oxidativem Stress
Hier fehlt der klare Bezug zu einem konkreten Nährstoff, was in meinen Augen dringend nachgebessert werden muss.
Ebenfalls wird weiter unten unter „Die Dermabacs im Überblick!“ mit meines Erachtens nicht zulässigen Gesundheitsangaben gearbeitet, beispielsweise „Allgemein verbessern die enthaltenen Probiotika das Immunsystem und wirken antioxidativ [...]“.
Verbraucherin aus Bocholt vom 06.09.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Unseriös: Mit den Aussagen vermittelt Mybacs ein völlig übertriebenes Bild über die vermeintliche Wirkung der Kapseln auf Entzündungen der Haut.
Darum geht’s:
Auf Mybacs.com bewirbt der Anbieter das Produkt „Dermabacs – Healthy Skin Booster“ mit:
- „Verbesserung der Hautschutzbarriere gegen Umweltfaktoren“
- „Förderung der Hautdurchfeuchtung“
- „Reduzierung von Rötungen“
- „Wirksamkeit gegen Akne, Rosazea und atopische Dermatitis“
- „Schutz der Zellen vor oxidativem Stress“
- „Mildert Akne, Rosazea, Neurodermittis, Hautunreinheiten“
- „Allgemein verbessern die enthaltenen Probiotika das Immunsystem und wirken antioxidativ […]“
- „Milderung von Entzündungen“
- „Verbesserung des Immunsystems“
Als Wirkstoffe enthält das Nahrungsergänzungsmittel elf Bakterienstämme und den Mineralstoff Zink.
Das ist geregelt:
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln sowie entsprechende Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln.
Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben für Zink lauten:
- trägt zur Erhaltung normaler Haut bei
- trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei
- trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen
Für Probiotika oder Bakterien gibt es abgelehnte Claims der EU-Kommission.…
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Dreiste Werbung: Dass die Kombination aus Bakterien und Zink stufenweise das Hautbild und -funktion verbessern können, dafür fehlt eine wissenschaftliche Grundlage. Entsprechend dürfen Hersteller damit nicht werben. Krankheitsbezogene Werbung ist grundsätzlich für Lebensmittel nicht erlaubt.
Fazit:
Der Anbieter sollte die nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen und die krankheitsbezogenen Aussagen zum Produkt entfernen.
Stellungnahme der Mybacs Vertriebs GmbH, München
Kurzfassung:
Wir danken für den Hinweis und haben unsere Produktseite entsprechend angepasst. In Zukunft verzichten wir auf gesundheitsbezogene Aussagen, die nicht den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Unsere Produkte, einschließlich Dermabacs, basieren auf fundierten Studien zu den enthaltenen Bakterienstämmen und Inhaltsstoffen wie Zink. Wir möchten betonen, dass unsere Anpassungen umgehend umgesetzt wurden, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten
Ergebnis
Die geringfügigen Änderungen des Herstellers auf der Website räumen das Täuschungspotenzial nicht aus. Nach wie vor wirbt der Anbieter übertrieben gesundheitszogen sowie unerlaubt krankheitsbezogen.
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat wegen bestehender Kennzeichnungsmängel die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produktangebot des Anbieters informiert.