Das ärgert beim Einkauf:

dm babylove Zucchini mit Kartoffeln

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Obwohl die Schauseite Zucchini und Kartoffel bewirbt, enthält der Babybrei mehr mit Reismehl angedicktes Wasser
getaeuscht

Die Gläschenkost bewirbt Zucchini und Kartoffeln in Wort und Bild. Auf die Zutaten Wasser und Reismehl weist die Schauseite des Etiketts nicht hin, obwohl diese die Hälfte der Zutaten im Produkt ausmachen. Erst die Zutatenliste gibt Aufschluss über die tatsächliche Zusammensetzung. Der Hersteller sollte den Produktnamen und das Gläschenetikett so gestalten, dass keine Missverständnisse über die Zusammensetzung entstehen können.

Es geht um einen Baby-Ergänzungsnahrung von babylove. "Zucchini mit Kartoffeln" steht darauf und nur diese beiden Produkte sind auch abgebildet. Dem Zutatenverzeichnis ist zu entnehmen, dass der überwiegende Anteil der Zutaten Reis und Wasser (51 %) sind. Zucchini und Kartoffeln sind nur zu 48 % enthalten. Auch wenn es lebensmittelrechtlich gegebenenfalls korrekt angegeben wurde, liegt nach meiner Einschätzung eine Täuschungsabsicht vor.
Verbraucher aus Freinsheim vom 23.07.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Brei heißt „babylove Zucchini mit Kartoffeln“. Zusätzlich sind auf dem Gläschen  Zucchini und Kartoffeln abgebildet. An einer anderen, nicht im Blickfang befindlichen Stelle auf dem Etikett, steht die Bezeichnung „Zubereitung aus Zucchini und Kartoffeln“. Das Zutatenverzeichnis listet „Wasser, 24 % Zucchini, 23 % Kartoffeln, Reis gemahlen und 1 % Rapsöl“ auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Des Weiteren schreibt die Verordnung vor, die Menge von verwendeten Zutaten anzugeben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder die durch Worte oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hersteller preist die Gläschenkost als „Zucchini mit Kartoffeln“ an und bildet nur diese beiden Zutaten ab. Es ist davon auszugehen, dass Verbraucher daher mit einer Gläschenkost rechnen, die ausschließlich oder zumindest überwiegend Zucchini als Gemüse und Kartoffeln als sättigende stärkehaltige Komponente enthält und eben nicht mit mehr als 50 Prozent Wasser und Reis.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Aufmachung der Schauseite so gestalten, dass sie die Zusammensetzung widerspiegelt, beispielsweise die Bezeichnung mit den Mengen von Zucchini und Kartoffeln nennen.

Stellungnahme dm-drogerie markt GmbH + Co. KG, Karlsruhe

Kurzfassung:

Der Produktname enthält grundsätzlich die Zutaten, die das Produkt prägen. Die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung heißt "Zubereitung aus Zucchini und Kartoffeln" und findet sich auf dem Etikett. Eine Erhöhung des Zucchini-Anteils ist aufgrund des Nitratgehalts aus ernährungsphysiologischer Sicht nicht zu empfehlen. Gleiches gilt aufgrund des starken Bindevermögens für den Anteil an Kartoffel.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.