dm Bio Mandel Drink Natur
Zusammenfassung
Die Drogerie dm bewirbt ihren Mandeldrink plakativ mit dem Hinweis „Neue Rezeptur aromatischer im Geschmack“, obwohl der Mandelgehalt, der als einzige Zutat für den Geschmack sorgen kann, von sieben auf drei Prozent gesunken ist. Die Drogeriekette sollte die Rezepturänderung nicht positiv bewerben, wenn sie die wertgebende Zutat in der Menge halbiert.
Beschwerde
Wie man auf den Bildern erkennen kann, wurden im neuen Mandel Drink mit Zusatz „Neue Rezeptur“ Zutaten entfernt. Dies kann man ganz gut an den Nährwerten sehen. Die Werte sind beim neuen Rezept um einiges tiefer, als im alten. Die Bezeichnung ändert sich von „Wasser“ zu „Trinkwasser“ und „7 % Mandeln“ zu „Mandelpaste“ bzw. „Mandelbasis 3 %“. Des Weiteren verschwindet das Label „Naturland“, welches für einen nachhaltigen Anbau steht, was eine zusätzliche Qualitätsauszeichnung ist.
In Anbetracht des Weglassens von Zutaten von einer verbesserten Rezeptur [Anmerkung der Redaktion: Die Werbung lautet „neue Rezeptur. Aromatischer im Geschmack“] zu sprechen, halte ich für mehr als fragwürdig.
Verbraucher aus München vom 27.06.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Darum geht’s:
Die Drogerie wirbt für den Bio Mandeldrink Natur seiner Eigenmarke „dm Bio“ auf der Schauseite mit dem Label „Neue Rezeptur aromatischer im Geschmack“. Die Bezeichnung und Zutatenliste alter und neuer Verpackung zeigen, dass anstelle von sieben Prozent Mandeln neu drei Prozent Mandelpaste im Produkt stecken. Der reduzierte Mandelgehalt steht für den Verbraucher im Widerspruch zu einem aromatischeren Geschmack.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschen dürfen, beispielsweise über die Eigenschaften des Produktes.
Weiterhin regelt die LMIV, dass die Menge bildlich und/oder verbal hervorgehobener Zutaten in der Bezeichnung oder der Zutatenliste zu nennen ist.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Dass eine geringere Menge der einzigen geschmacksgebenden Zutat in einem Lebensmittel für Verbraucher:innen im Widerspruch zu der Werbung mit einem aromatischeren Geschmack stehen kann, ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit nachvollziehbar.
Fazit:
Die Drogeriekette sollte die Rezepturänderung nicht positiv bewerben, wenn sie die wertgebende Zutat in der Menge halbiert.
Stellungnahme der dm-drogerie markt GmbH + Co. KG, Karlsruhe
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Über die Änderung der Rezeptur wird auf der Vorderseite der Verpackung informiert. Die Änderung ermöglicht es, das Produkt zu einem günstigeren Preis anzubieten. Anstelle gehackter Mandeln wird Mandelpaste eingesetzt. Beim Einsatz von Mandelpaste kann auf den Extraktionsprozess und auf die Erhitzung verzichtet werden, so dass 100 Prozent der zuvor vermahlenen Mandeln im Drink verbleiben. So werden lediglich drei Prozent Mandelpaste benötigt, um einen aromatischeren Mandelgeschmack zu erreichen.