Das ärgert beim Einkauf:

dm Bio Matcha & Kräuter Tee

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Produktname und Abbildungen versprechen eine andere Zusammensetzung des Tees
getaeuscht

Der Produktname weist auf Matcha und Kräuter als Hauptzutaten hin. Tatsächlich ist Matcha nur zu einem Anteil von fünf Prozent enthalten. Aus Kennzeichnung und Abbildung der Schauseite geht nicht hervor, dass der Tee erhebliche Anteile an Gewürzen enthält. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte der Anbieter das Produkt in Wort und Bild so bewerben, dass hieraus die Zusammensetzung klar hervorgeht.

Das Produkt führt ,,Matcha" als erstes sichtbares Wort im Namen und dann erst Kräuter Tee. Im Produkt ist weiterhin nur 5 % Matcha enthalten. Das Produkt macht dementsprechend den Anschein, dass es sich hierbei um einen Matcha-Tee mit Kräuter-Tee gemischt handelt und nicht, dass der Tee zu 95 % aus Kräuter-Tee und Früchte-Tee (Orangenschalen) besteht.[…]
Verbraucher aus Lehrte vom 01.08.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Produktname „Matcha & Kräuter Tee“ ist in großer Schrift mittig platziert. Die abgebildeten Pflanzen weisen auf eine Kräutermischung hin. Bei genauer Prüfung ist auch die Teepflanze zu erkennen. werden. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Bio Kräuter- und Grünteemischung“. Aus der Zutatenliste erfährt der Verbraucher, dass es sich um eine Mischung aus Gewürzen, Kräutern und Grüntee handelt: Anis, 16 Prozent Spearminze, Zimt, Orangenschalen, 13 Prozent Eukalyptus, Pfefferminze, 7 Prozent Zitronenmyrthe, 5 Prozent Matcha und Süßholz handelt.
Die Gewürze werden weder auf der Schauseite genannt oder abgebildet noch in der Bezeichnung der Teemischung erwähnt.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, insbesondere dessen Zusammensetzung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname kann unserer Ansicht nach Verbraucher zur Vermutung führen, dass Matcha zu einem erheblichen Anteil und nicht nur mit lediglich fünf Prozent in dieser Teemischung enthalten ist. Der Produktname und die Abbildungen der Zutaten passen zudem nicht zur Zusammensetzung. Besteht diese Teemischung zu einem wesentlichen Anteil aus Gewürzen, sollte das auch auf den ersten Blick deutlich werden

Fazit:

Der Anbieter sollte die Aufmachung der Schauseite der Verpackung so gestalten, dass beim Käufer kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.

Stellungnahme der dm-Drogerie Markt GmbH & Co. KG, Karlsruhe

Kurzfassung:

Beim vorliegenden Produkt dmBio Matcha & Kräuter Tee wurde die geschmacksgebende Komponente Matcha, die eine besondere geschmackliche Intensität aufweist, vorangestellt. Neben der Artikelbezeichnung und der bildlichen Darstellung hat das Zutatenverzeichnis eine entscheidende Bedeutung. Der Produktname sowie die bildliche Darstellung auf der Verpackung enthalten grundsätzlich die Zutaten und Komponenten, die das Produkt besonders prägen. Das Zutatenverzeichnis mit der Auflistung der enthaltenen Zutaten geben alle verwendeten Zutaten wieder.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.