Das ärgert beim Einkauf:

Dr. Oetker Mohnback

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist in zwei untereinanderstehenden Reihen von Zahlen und Buchstaben versteckt.
getaeuscht

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei diesem Produkt rätseln, um das Mindesthaltbarkeitsdatum zu entschlüsseln. Eine so wichtige Information wie das MHD in einer langen Reihe aus Zahlen und Buchstaben zu verstecken, widerspricht aus unserer Sicht einer klaren Verbraucherinformation. Der Hersteller sollte das Mindesthaltbarkeitsdatum eindeutig abdrucken und deutlich von anderen Informationen trennen. 

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht eindeutig zu erkennen.
Verbraucher aus Ahrensfelde vom 29.10.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Rückseite der Verpackung ist im unteren Bereich ein weißes Feld mit dem Schriftzug „Mindestens haltbar bis Ende:“ zu sehen. In dem Feld sind untereinander zwei Reihen von Zahlen-Buchstaben-Kombinationen abgebildet, die kaum durch Leerzeichen getrennt sind.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für die Verbraucher leicht verständlich sein. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung schreibt explizit vor, dass verpflichtende Informationen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar angebracht sein müssen.

Bei Lebensmitteln mit einer Haltbarkeit zwischen drei und 18 Monaten reicht es, das Mindesthaltbarkeitsdatum mit Monat und Jahr anzugeben. Dann lautet die Formulierung „Mindestens haltbar bis Ende…“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei diesem Produkt rätseln, um das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zu entschlüsseln Es lässt sich allenfalls erahnen, dass das MHD am Anfang der Zahlen-Buchstabenreihen zu finden ist, zumal zum anschließenden Buchstaben kein Leerzeichen gesetzt ist. Eine so wichtige Information wie das MHD in einer langen Reihe aus Zahlen und Buchstaben zu verstecken, widerspricht aus unserer Sicht einer klaren Verbraucherinformation.

Fazit:

Der Hersteller sollte das Mindesthaltbarkeitsdatum eindeutig abdrucken und deutlich von anderen Informationen trennen.  

Stellungnahme der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG, Frankfurt am Main

Kurzfassung:

Wir haben die Kennzeichnung im Rahmen der EU-Gesetzgebung korrekt angegeben. Aber wir nehmen die Stellungnahme des Verbrauchers ernst, und werden den Drucker künftig so einstellen, dass eine Lücke das Mindesthaltbarkeitsdatum klarer von der Loskennzeichnung trennt.

Ergebnis

Der Anbieter hat angekündigt, die Darstellung des Mindesthaltbarkeitsdatums anzupassen.