Das ärgert beim Einkauf:

Edeka Fruit de Mer au chocolat

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Deklarierte Stückzahl à 11 Gramm ergibt nicht die Nettofüllmenge
getaeuscht

Die beworbene Anzahl Pralinen von je 11 Gramm ergibt rechnerisch 242 Gramm und nicht die deklarierte Nettofüllmenge von 250 g. Der Käufer sieht sich über die erhaltene Menge getäuscht. Der Anbieter sollte keine widersprüchlichen Mengenangaben auf der Verpackung angeben, auch wenn die Nettofüllmenge eingehalten wird.

Die Gewichtsangabe auf der Verpackung (250g) kann nicht mit der Portionsangabe (22 Portionen a 11g) übereinstimmen. Denn 11 g x 22 Portionen ergibt doch 242 g. Hier erklärt sich mir nicht, warum es einen Unterschied von immerhin 8 g pro Packung gibt.
Verbraucher aus Berlin vom 29.05.2016

Darum geht’s:

Die Pralinenpackung ist auf der Schauseite deutlich mit der Nettofüllmenge von 250 g ℮ gekennzeichnet. Sehr viel kleiner ist angegeben „Pro Portion (11 g)“. Auf der Rückseite des Beutels steht der Hinweis “Fruit de Mer Pralinen 250 g: 22 Portionen à 11 g“. Der Verbraucher sieht sich getäuscht, da 22 x 11 g nicht 250 g ergeben.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Artikel 23, ist die Nettofüllmenge eines Lebensmittels in Litern, Zentilitern, Millilitern, Kilogramm oder Gramm auszudrücken, und zwar, je nachdem, was angemessen ist:
bei flüssigen Erzeugnissen in Volumeneinheiten und bei sonstigen Erzeugnissen in Masseeinheiten.
Artikel 7 schreibt vor: Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Menge.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens sind die Angaben auf der vorliegenden Verpackung für Verbraucher, die sich neben der Nettofüllmenge in Gramm für die Anzahl und das Gewicht der Pralinen verwirrend.

Fazit:

Der Anbieter sollte rechnerisch übereinstimmende Mengenangaben kennzeichnen.

Stellungnahme der Edeka Zentrale, Hamburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 24.03.2016 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor. Der EDEKA-Verbund verweist auf die Möglichkeit, sich an den Kundenservice oder an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Märkten zu wenden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.