Edeka Gut & Günstig Nuss Müsli mit Sultaninen und Nüssen
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Durch die Bezeichnung „Nuss Müsli“ und die Abbildung von Haselnüssen, Mandeln, Erdnüssen und Stücke von Kokosnuss können Verbraucher mehr als nur insgesamt 8 % der beworbenen Zutaten erwarten. Der Hersteller sollte den Produktnamen „Nuss Müsli mit Sultaninen und Nüssen“ anpassen und die Nussmenge auf der Schauseite nennen.
Beschwerde
Nuss-Müsli: 3 % teils geröstete HASELNUSSKERNE, Sonnenblumenkerne, 3 % Kokosraspel, Leinsamen, 1 % geröstete ERDNUSSKERNE, 1 % gestiftelte MANDELKERNE. Die Abbildung suggeriert Nuss, aber hier ist noch nicht mal 10 % Nuss und nur 3 % Haselnuss.
Verbraucherin aus Berlin vom 15.03.2016
Darum geht’s:
Auf der Schauseite steht die Sortenbezeichnung „Nuss Müsli“ und der Hinweis „mit Sultaninen und Nüssen“. Die Abbildung zeigt mehrere Haselnüsse, Mandeln und Erdnüsse, zwei Stücke Kokosnuss sowie Trauben und Getreidehalme. Die Zutatenliste nennt nach 15 % Sultaninen, 3 % Haselnusskerne, Sonnenblumenkerne, 3 % Kokosraspel, Leinsamen, Cornflakes (Mais, Speisesalz, Gerstenmalzextrakt), 1 % Erdnusskerne, 1 % Mandelkerne.
Das ist geregelt:
Die Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 22 LMIV) schreibt die Angabe der Menge von Zutaten vor, wenn eine Zutat in der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist oder von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist. Diese sogenannte Quid-Regelung gilt für Lebensmittel in Fertigpackungen.
Zudem darf die Kennzeichnung nach Artikel 7 LMIV auch hinsichtlich der Zusammensetzung nicht irreführen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Bei dem Produktnamen Nuss Müsli in der Verbindung mit der Abbildung mehrerer Nussarten können Verbraucher mehr erwarten als insgesamt 8 % Nüsse.
Auch der Hinweis „mit Sultaninen und Nüssen“ unterhalb des Produktnamens Nuss Müsli kann für Verwirrung sorgen. Bei einem Nuss Müsli können Verbraucher Nüsse in wesentlicher Menge erwarten. Sie können sich getäuscht sehen, wenn deutlich mehr Sultaninen als Nüsse enthalten sind.
Fazit:
Die Aufmachung der Schauseite sollte bereits die tatsächliche Nussmenge des „Nuss Müslis“ offenlegen.
Stellungnahme der EDEKA Zentrale, Hamburg
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 29.03.2016 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor. Der EDEKA-Verbund verweist auf die Möglichkeit, sich an den Kundenservice oder an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Märkten zu wenden.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.