Das ärgert beim Einkauf:

Edeka Gut & Günstig Traubensaft

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Grüne und blaue Trauben abgebildet – jedoch keine Anteile für roten und weißen Traubensaft genannt
getaeuscht

Der Anbieter nennt sein Produkt Traubensaft und bildet grüne sowie blaue Trauben ab. Auf der Rückseite wird lediglich der Fruchtgehalt von 100 % genannt, jedoch keine Prozentangaben der verwendeten Traubensorten. Der Hersteller sollte den Produktnamen entsprechend der Zusammensetzung des Produktes anpassen und die prozentualen Mengenanteile nennen.

Bei der Verpackung sind rote und weiße Trauben abgebildet! Aus der Beschreibung geht nicht hervor wie die Zusammensetzung ist, also 100 % rote Trauben oder nur zu 10 %.
Verbraucher aus Stimpfach vom 14.04.2016

Darum geht’s:

Die Getränkeflasche trägt den Namen Traubensaft und den Hinweis auf „100 %Fruchtgehalt“. Das Etikett zeigt helle sowie dunkle Trauben. Sichtbar ist ein kräftig roter Saft in der Flasche. Es gibt keine Angabe über das Mischungsverhältnis der abgebildeten Trauben.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 22 LMIV) schreibt die Angabe der Menge von Zutaten vor, wenn eine Zutat in der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist oder von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist. Diese sogenannte Quid-Regelung gilt für Lebensmittel in Fertigpackungen. Keine solche Mengenangabe ist notwendig, wenn diese für die Wahl des Verbrauchers nicht ausschlaggebend ist.
Zudem darf die Kennzeichnung nach Artikel 7 LMIV auch hinsichtlich der Zusammensetzung nicht irreführen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Für Verbraucher, die aufgrund der intensiv roten Farbe des Saftes auf die hauptsächliche Verwendung von rotem Traubensaft schließen, ist die Nennung der mengenmäßigen Anteile von rotem und weißem Traubensaft wesentlich.

Zwar enthalten sowohl rote als auch weiße Säfte sekundäre Pflanzenstoffe wie Polyphenole – charakteristisch für roten Traubensaft ist jedoch ein höherer Gehalt an Flavonoiden wie Anthocyane und Quercetin im Vergleich zu weißem Traubensaft. Wie hoch der Anteil des roten Saftes ist, kann daher für manche Verbraucher eine ausschlaggebende Information sein.

Fazit:

Verbraucherfreundlicher wäre es, die prozentualen Mengenanteile der beworbenen Traubensorten zu nennen.

Stellungnahme der EDEKA Zentrale, Hamburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 09.05.2016 liegt keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt der Verbraucherbeschwerde vor. Der EDEKA-Verbund verweist auf die Möglichkeit, sich an den Kundenservice oder an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Märkten zu wenden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.