Edeka Unsere Heimat – mein Bayern, Beispiel Sorte Holunder-Eiscreme
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Nährwertangabe auf der Verpackung ist 134 kcal pro 100 g Laut EDEKA Website: 134 kcal pro 100 ml bzw. g. Was auch irreführend ist, da 100 ml Eiscreme nicht 100 g Eiscreme sind. Richtig wäre wohl pro 100 ml oder xxx g
Verbraucherin aus München vom 15.05.2017
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:
Zusammenfassung:
Der Energiegehalt und die Nährwerte beziehen sich bei der 500 Milliliter-Packung der „mein Bayern-Eiscreme“ auf 100 Gramm Eiscreme. Auf der Internetseite heißt es pauschal in der Nährwerttabelle „je 100 ml bzw. g“.
Diese identischen Nährwertangaben für 100 ml oder 100 g der Eiscreme können nicht stimmen. Der Anbieter sollte die Nährwerte auf der Internetseite und der Verpackung einheitlich und in der Maßeinheit der Füllmengenangabe, in diesem Fall in Milliliter, aufführen.
Darum geht’s:
Der Anbieter gibt den Energiegehalt für die Eiscreme auf der Verpackung mit 137 Kilokalorien für 100 Gramm an. Der Energiegehalt für 100 Milliliter fehlt jedoch, obwohl die Füllmenge von 500 Milliliter in dieser Maßeinheit korrekt angegeben ist.
Auf der Internetseite gibt der Anbieter die Nährwerte „pro 100 ml bzw. g“ ebenfalls mit 137 Kilokalorien an. 100 Gramm und 100 Milliliter Eiscreme können jedoch nicht die gleichen Nährwertmengen enthalten und den gleichen Energiegehalt aufweisen, da 100 Milliliter Eiscreme deutlich weniger als 100 Gramm wiegen. Nur bei Wasser entsprechen 100 Milliliter 100 Gramm.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung.
Zusätzlich legt der Gesetzgeber fest, dass der Brennwert und die Nährstoffmengen je 100 Gramm oder je 100 Milliliter anzugeben sind.
Entsprechend der Fertigpackungsverordnung werden die Füllmengen flüssiger Lebensmittel nach Volumen, die Füllmengen aller anderen Lebensmittel nach Gewicht gekennzeichnet. Es gibt jedoch Ausnahmen, unter anderem für Speiseeis. Die Füllmenge von Speiseeis muss nach Volumen gekennzeichnet werden, obwohl es im verzehrfertigen Zustand fest ist.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Füllmengen und Nährwertangaben sollten sich auf die gleichen Maßeinheiten beziehen.
Fazit:
Die Füllmenge und Nährwertangaben sollte der Hersteller einheitlich auf der Verpackung und der Website angeben und sie müssen stimmen.
Stellungnahme der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG, Hamburg
Anmerkung zur Deklaration des Artikels: Auf dem Etikett wurde die Nährwerttabelle bereits geändert in "Durchschnittliche Nährwerte pro 100 ml
Ergebnis
Der Anbieter hat mitgeteilt, dass ab Mitte Juli 2017 die Eiscreme mit den geänderten Angaben im Handel sein wird. Statt „Durchschnittliche Nährwerte pro 100 g“ wird es dann „… pro 100 ml“ heißen.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
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