Das ärgert beim Einkauf:

Ehrmann Dessert Schoko Brownie

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Unklar, ob und wie viel „Brownie“ im Dessert stecken
getaeuscht

Der Name und die Abbildungen lassen auf einen Schokopudding mit Brownie-Stückchen schließen. Ob das Dessert tatsächlich Brownie-Bestandteile enthält und wenn ja, in welcher Menge, können Verbraucher nicht erkennen. Da der Hersteller Brownie durch Wort und Bild besonders hervorhebt, sollte er den Anteil der Brownies im Dessert angeben. Die Zutatenliste wäre besser nachvollziehbar, wenn die Zutaten der Brownies als solche erkennbar wären.

Auf der Homepage des Herstellers wird einem suggeriert, man esse einen Schokoladenpudding mit Brownie Stücken. Ob der Name Schokoladenpudding bei 0,8 % Schokoladenanteil gerechtfertigt ist, sei dahingestellt. Von Brownies kann gar keine Rede sein. Hier ist laut Zutatenliste Weizengrieß enthalten. Mir ist nicht bekannt, dass Brownies Weizengrieß enthalten.
Herr T. aus Rastatt vom 16.02.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Neben dem Namen „Ehrmann Grand Dessert Schoko Brownie“ zeigt der Deckel des Desserts eine Schokocreme, eine Sahnehaube sowie ein großes und mehrere kleine Browniestückchen. Der durchsichtige Becher lässt die enthaltene Schokocreme mit Sahne erkennen. Das auf der Seite angebrachte Etikett bezeichnet das Dessert als „Schoko-Brownie-Creme mit Sahne“. Die Zutatenliste schlüsselt die Zutaten nicht getrennt nach Browniegebäck und Schokocreme auf, sondern fortlaufend. Sahne ist mit einem Anteil von 20 Prozent, Schokolade mit 0,8 Prozent und fettarmes Kakaopulver mit 1,5 Prozent im Dessert aufgeführt. Aufgelistet sind auch Weizenmehl und Weizengrieß, jedoch ohne Mengenangabe.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Die Verordnung sieht außerdem Angaben zur Menge der verwendeten Zutaten vor, wenn diese Teil der Bezeichnung ist oder wenn diese durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

Die Zutaten eines Lebensmittels sind in einer Liste in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufzuführen. Besteht ein Produkt aus Zutaten, die selbst aus verschiedenen Zutaten zusammengesetzt sind, wie beispielsweise Schokocreme und Browniestücke, gibt es zwei Möglichkeiten der Kennzeichnung. Die jeweiligen Einzelzutaten können entweder im Verzeichnis aller Zutaten integriert werden oder das zusammengesetzte Lebensmittel wird genannt, gefolgt von einer Klammer, die die Einzelzutaten aufzählt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name „ Grand Dessert Schoko Brownie – extra viel Sahne“ lässt erwarten, das Dessert bestehe aus einer Creme mit Schoko-Brownies und Sahne. Die Anteile an Schokolade und Sahne können Verbraucher anhand der Zutatenliste erkennen. Über Anteil und Zusammensetzung der mehrfach ausgelobten Brownies erfahren Verbraucher dagegen nichts. Die Zutatenliste ist so gestaltet, dass die Zutaten für Brownies nicht zuzuordnen sind.

Fazit:

Um Klarheit zu schaffen, sollte der Hersteller die Menge der Zutat „Brownie“ auf der Verpackung kennzeichnen. Die Zutatenliste wäre besser nachvollziehbar, wenn die Zutaten der Brownies als solche erkennbar wären.

Stellungnahme Ehrmann GmbH, Oberschönegg

Zur Herstellung von Schoko Brownies gibt es eine Vielzahl verschiedener Rezepturen. Die un unserer Rezeptur verwendeten Hauptzutaten sind gleich den Zutaten, die in klassischen Rezepturen von Brownies verwendet werden. Aufgrund der Technologie ist es und nicht möglich ganze Brownie Stücke zu verarbeiten, die sich im Endprodukt gleichmäßig verteilen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.