Das haben Gerichte entschieden:

Ehrmann Grand Dessert Double Nut

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Gerichtlich erlaubt: Werbung mit „Double Nut“ – trotz lediglich 0,5 Prozent Haselnussmark
Erlaubt per Gerichtsurteil

Haselnuss als Zutat nicht nur als „double nut“, sondern insgesamt gleich dreifach auf der Schauseite zu bewerben, steht unserer Meinung nach im krassen Widerspruch zur vorhandenen Menge.
Der Anbieter sollte nach Ansicht von Lebensmittelklarheit die Produktaufmachung deutlich ändern oder in direktem Zusammenhang auf der Schauseite die Menge des Haselnussmarks ergänzen. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist mit seiner Klage vor Gericht gescheitert.

Eine inzwischen veränderte Aufmachung des Dessertbechers kann bei Verbraucher:innen nach Ansicht von Lebensmittelklarheit den Eindruck erwecken, dass deutlich mehr Haselnüsse enthalten sind.

Bei einem Produkt mit dem Namen "Double Nut" und dem Hinweis "Mit Levantiner Haselnüssen" erwarte ich einen hohen Anteil an Haselnüssen. Das Produkt enthält aber einen homöopathischen Anteil von lächerlichen 0,5 (!) % Haselnussmark. Dieser dürfte mengenmäßig bequem auf einem Stecknadelkopf unterzubringen sein.
Verbraucher aus Düsseldorf vom 05.09.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Haselnuss als Zutat nicht nur als „double nut“ sondern insgesamt gleich dreifach auf der Schauseite zu bewerben, steht unserer Meinung nach im krassen Widerspruch zur vorhandenen Menge.
Der Anbieter sollte die Produktaufmachung deutlich ändern oder in direktem Zusammenhang auf der Schauseite die Menge des Haselnussmarks ergänzen. Zusätzlich würde unserer Ansicht nach der Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ auf der Schauseite über die Qualität des Desserts aufklären.

Darum geht’s:

Auf dem Deckel des Dessertbechers ist eine nussfarbene Creme zusammen mit ein paar Haselnüssen ohne Schale abgebildet. Die Sorte heißt „Double Nut“ ergänzt durch den Hinweis „mit Levantiner Haselnüssen“. Erst der Blick in die Zutatenliste zeigt, Haselnüsse kommen als 0,5 % Levantiner-Haselnussmark vor. Zusätzlich bestimmt wohl „Aroma“ den Geschmack des Desserts.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, beispielsweise die Zusammensetzung.
Die Leitsätze für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Produkte sehen für Mandeln, Nüsse und andere Ölsamenkerne als Zutat für 500 Milliliter eines Frucht-Puddings 2,5 Gramm vor.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Mit einem Haselnussanteil von nur 0,5 Prozent wird der Verbraucher bei einer Werbung, die die Verwendung von Haselnüssen derart hervorhebt, nicht unbedingt rechnen. Wieso der Anbieter sogar „Double Nut“ anpreist, erschließt sich unserer Ansicht nach für Verbraucher aus der Schauseite nicht.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Produktaufmachung deutlich ändern oder in direktem Zusammenhang auf der Schauseite die Menge des Haselnussmarks ergänzen. Zusätzlich würde unserer Ansicht nach der Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ auf der Schauseite über die wahre Qualität des Desserts aufklären.

Stellungnahme der Ehrmann AG, Oberschönegg

Kurzfassung:

Bei dem Produkt „Grand Dessert Double Nut“ handelt es sich um ein Milchprodukt mit über 80 % Milch, in dem Nuss als geschmacksgebender Bestandteil verarbeitet wird. Die Bezeichnung „Double Nut“ dokumentiert, dass Nüsse in der Dessertcreme und im Sahnetopping verarbeitet werden, im Gegensatz zu anderen am Markt verfügbaren Produkten, bei denen geschmacksgebende Bestandteile oftmals nur in der Dessertcreme eingesetzt werden.

Ergebnis

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. ist mit seiner Klage vor Gericht gescheitert (OLG München 29 U 846/17).

Während des laufenden Rechtsverfahrens hat die Ehrmann AG 2017 die Aufmachung des Produktes verbraucherfreundlicher gestaltet.

Die Werbung „mit Levantiner Haselnüssen“ wurde in „mit feiner Nussnote“ geändert. Anstelle von 2,5 sind nur noch 1,5 Haselnüsse abgebildet. Die Farbe der Sahne ist neu deutlich heller dargestellt. Sie erinnert eher an eine Nusssahne. In der Zutatenliste wurde „0,5 % Levantiner-Haselnussmark“ ersetzt durch „1 % Haselnussmark“.

Auch die neue Aufmachung des Dessertbechers kann bei Verbrauchern nach Ansicht der Verbraucherzentrale den Eindruck erwecken, dass deutlich mehr Haselnüsse enthalten sind.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.