Ehrmann Grieß Traum Kirsche
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Ein Qualitätsversprechen wie hier „aus wertvollem Getreide“ für einen Grießbrei sollte stimmen, denn es weist auf einen ausschließlich mit Weizengrieß gebundenen klassischen Brei hin. Die Zutatenliste spiegelt unserer Ansicht nach die versprochene Qualität nicht wider. Der Anbieter sollte die Werbeaussage und Abbildungen der Getreideähren vom Etikett entfernen oder die Rezeptur der Werbung anpassen.
Beschwerde
Dass ein Grieß Traum Dessert nur 5 % Grießanteil besitzt, ist zu wenig. Im Geschmack war es schon sehr wie Kleister und von dem Grieß hat man gar nichts geschmeckt.
Verbraucher aus Kernstadt vom 22.07.2014
Dieser "Grießtraum" enthält lt. Zutatenliste 5% Grieß, das sind im 125g-Becher gerade einmal 6,25g Das ist alles andere, nur kein Grießtraum.
Verbraucher aus St. Ingbert vom 06.05.2013
Darum geht’s:
Auf dem Deckel des Desserts weist der Anbieter durch die Abbildung von mehreren Getreideähren auf einer beigen Creme sowie ein Label mit Getreideähren und der Aussage „Aus wertvollem Getreide“ auf eine mit Weizengrieß gebundene Creme hin. Die Zutatenliste enthält neben 5 % Hartweizengrieß sechs weitere Zutaten zum Binden von Flüssigkeit: modifizierte Stärke, Speisegelatine, Verdickungsmittel: Pektin, Carrageen, Guarkernmehl und Johannisbrotkernmehl.
Das ist geregelt:
Laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Solche Irreführungen sind in der Werbung und Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Für einen im Haushalt zubereiteten Grießbrei oder ein Grießflammeri wird nach einschlägigen Rezepturen je 100 ml Flüssigkeit zwischen 12 und 20 g Weizengrieß benötigt. Das ergibt eine stabile cremige Konsistenz des Desserts. Hier hat der Anbieter lediglich 5 g Hartweizengrieß/100 g fertiges Dessert verwendet, in dem auch noch 9 % Kirschen stecken. Um trotzdem eine stabile und cremige Konsistenz zu erreichen, hat er neben modifizierter Stärke, Geliermittel, Verdickungsmittel und Emulgatoren eingesetzt, von denen nur die Stärke ursprünglich aus Getreidekörnern stammt. Modifizierte Stärke kann unserer Ansicht nach auch nicht als wertvolles Getreide zählen, da es sich dabei um reine aus dem Getreidekorn isolierte Kohlenhydrate handelt. In einem Dessert „aus wertvollem Getreide“ sollten zum Binden der Creme unserer Auffassung nach auch nur Getreideerzeugnisse stecken und nicht zusätzlich zahlreiche Zusatzstoffe.
Fazit:
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter das Produkt nicht mit dem Hinweis auf „wertvolles Getreide“ bewerben, wenn es die vorhandene Rezeptur behält.
Stellungnahme der Ehrmann AG; Oberschönegg im Allgäu
Kurzfassung:
Tatsächlich beträgt der Grießanteil bei einem hausüblichen Grießrezept durchschnittlich 5%. Für einen Mindest-Grießanteil im Produkt gibt es keine Vorschrift, wir orientieren uns jedoch am durchschnittlichen Haushaltsgebrauch. Der von uns verwendete Grieß wird aus Hartweizen gewonnen. Hartweizen zählt zu den meist eingesetzten Getreidearten bei der Produktion von Lebensmitteln und enthält wertvolle Nährstoffe.
Ergebnis
Der Anbieter hat das Label „Aus wertvollem Getreide“ auf der Schauseite entfernt. Mehrere Weizenähren und Produktname „Grieß…“ weisen aber noch auf einen höheren Gehalt an Weizengrieß im Brei hin. In der Rezeptur wurde der Gehalt an Weizengrieß um 1 % gesenkt und dafür Weizenstärke hinzugefügt.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.