Ein Unding: Unter der Panade stecken keine Sardinen
Zusammenfassung
Der prominente Hinweis auf Sardine passt für den Fisch nicht, wenn es sich tatsächlich um Hering handelt.
Der Anbieter sollte das Tiefkühl-Produkt korrekt als Hering bezeichnen.
Beschwerde
Zu Hause ausgepackt, entpuppen sich die Sardinen dann im Kleingedruckten auf der Rückseite als Heringe aus der Ostsee...?!
Verbraucher aus Dortmund vom 17.04.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Aus einem gewöhnlichen Hering eine Sardine zu machen, ist nicht hinnehmbar.
Darum geht’s:
Die Schauseite des Beutels zeigt panierte Fischstücke sowie großgedruckt den Schriftzug „Sardinen“. Darunter steht deutlich kleiner „Clupea harengus aus der Ostsee“. Auf der Rückseite bezeichnet der Anbieter das Produkt als panierten, tiefgefrorenen Hering.
Der wissenschaftliche Name für Sardine lautet „Sardina pilchardus“, für Hering „Clupea harengus“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für die Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung verbietet irreführende Informationen, unter anderem in Bezug auf Art, Identität und Eigenschaften von Lebensmitteln.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Es ist nicht akzeptabel, ein paniertes Fischerzeugnis prominent als „Sardine“ zu bewerben, wenn alle anderen Angaben auf der Verpackung das Produkt als Hering ausweisen. Diese Vorgehensweise widerspricht der grundsätzlichen Anforderung an eine klare und verständliche Kennzeichnung.
Fazit:
Der Anbieter sollte das Tiefkühl-Produkt korrekt als Hering bezeichnen.
Stellungname der DOVGAN GmbH, Hamburg
Kurzfassung:
Das Produkt erfüllt die lebensmittelrechtlichen Anforderungen. VO (EWG) Nr. 2136/89 regelt EU-weite Vermarktungsnormen für Sardinen und sardinenartige Erzeugnisse. Bestimmte Fischarten, wie Heringe, dürfen unter der Angabe „Sardinen“ vermarktet werden. Die erforderlichen Kennzeichnungselemente (wissenschaftlicher Name und das Fanggebiet) stehen deutlich erkennbar unter der Bezeichnung „Sardine“.
Ergebnis
Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produkt informiert.