Das ärgert beim Einkauf:

ener Bio Joghurt-Reiswaffeln

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Joghurtüberzug entpuppt sich als Joghurtschokolade
getaeuscht

Der Produktname „Joghurt-Reiswaffeln“, der Hinweis „Mit Joghurtüberzug“ und die Abbildung von einem Glas mit Joghurt preisen Joghurt als Zutat und vermitteln einen gewissen Gesundheitswert des Produktes an. Die Nährwertangaben und das Zutatenverzeichnis zeigen: Tatsächlich besteht der Joghurtüberzug aus Joghurtschokolade. Mit je rund 25 Prozent Zucker und Fett sind die Reiswaffeln damit kein kalorienarmer Snack, sondern eher eine Süßigkeit. Der Anbieter sollte auf den ersten Blick deutlich machen, dass der Überzug aus Joghurtschokolade besteht.

Dem Verbraucher wird durch die Produktbezeichnung suggeriert, dass die Waffel lediglich mit Joghurt überzogen ist. Schaut man sich jedoch die Zutatenliste an, ist der Anteil an Joghurt (in Form von Magermilchjoghurtpulver) mit 8,3 % sehr gering. Das Pulver ist Bestandteil von Joghurtschokolade, die 55 % vom Produkt ausmacht. Das ist auf der Vorderseite nicht deklariert. Als Verbraucher denkt man spontan an ein gesundes Produkt und erst später daran, eine Süßigkeit in den Händen zu haben. Das finde ich irreführend.
Verbraucherin aus Bremen vom 15.09.2016

Darum geht’s:

Den Produktnamen „ener Bio Joghurt-Reiswaffeln“ ergänzt auf der Vorderseite der Hinweis „Mit Joghurtüberzug“. Die Abbildung darunter zeigt Reiswaffeln mit weißem Überzug, Reiskörner und ein Glas Joghurt. Laut Zutatenverzeichnis ist die Hauptzutat dieses Produkts mit 55 % Joghurtschokolade, die zu 8,3 % aus Magermilchjoghurtpulver besteht.

100 g Reiswaffel enthalten laut Nährwerttabelle 25,6 g Fett und 25,9 g Zucker.

Andere Sorten aus dem Reiswaffel-Sortiment weisen auf Schokolade hin wie „Schoko-Reiswaffeln mit Vollmilchschokolade“ und „Zartbitter-Reiswaffeln mit Zartbitterschokolade“ und bilden Schokoladenstücke auf der Verpackung ab.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Gerade im Vergleich mit anderen Sorten der enerBio-Reiswaffeln, die im Produktnamen und durch Bilder auf Schokolade hinweisen, können Verbraucher die Aufmachung der Joghurt-Reiswaffeln missverstehen. Reiswaffeln und Joghurt sind Verbrauchern in der Regel anders als Schokolade als kalorien-, fett- und zuckerarme Lebensmittel bekannt.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Aufmachung der Schauseite der tatsächlichen Zusammensetzung entsprechend gestalten.

Stellungnahme der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel

Kurzfassung:

Die Produktbezeichnung wurde im Einklang mit dem allgemein bekannten Verbraucherverständnis eines Joghurtüberzugs gewählt. Die enthaltene Kakaobutter macht im Vergleich zu den enthaltenen Milchpulvern einen geringen Anteil am Gesamtprodukt aus. Wir werden sowohl Verpackung als auch Rezeptur nochmals eingehend prüfen, um zukünftig Missverständnissen durch individuelle Auslegungen vorzubeugen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.