Exotic Food Tom Kha
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Produktabbildungen von Fleisch und Gemüse können Verbraucher täuschen, wenn diese in einem Fertiggericht nicht enthalten sind. Abgebildete Zutaten sollten mit dem tatsächlichen Inhalt übereinstimmen.
Beschwerde
Die Abbildung zeigt eine Suppe mit Hähnchenstücken und Gemüse und ist mit "Fertigsuppengericht" bezeichnet. Bei den Zubereitungshinweisen wird dann vorgeschlagen, Huhn und Pilze hinzuzutun, das heißt es befindet sich lediglich der flüssige Teil der Suppe mit Gewürzen darin, was ein genauer Blick in die Zutatenliste bestätigt. Das ist meiner Ansicht nach irreführend, da man bei der Abbildung (und im Übrigen auch beim Preis) eine echte Fertigmahlzeit erwartet, die nur noch erhitzt werden muss.
Verbraucher aus Flörsheim vom 13.06.2016
Darum geht’s:
Das als Fertigsuppengericht bezeichnete Produkt „Exotic Food Tom Kha“ zeigt auf der Schauseite eine Suppe mit Hähnchenstücken und Gemüse. Neben der Abbildung findet sich der Hinweis „Serviervorschlag“. In der Zutatenliste stehen an dritter Stelle Champignons, jedoch keine Fleischanteile. Bei den Zubereitungshinweisen wird vorgeschlagen, dem Produkt Huhn und Pilze hinzuzufügen.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Die LMIV fordert dies nicht nur für Informationen in Textform, sondern auch für die Aufmachung des Lebensmittels und somit auch für Produktabbildungen.
Für die Verwendung des Hinweises „Serviervorschlag“ neben einer Produktabbildung gibt es keine konkrete gesetzliche Regelung. Im Allgemeinen wird darunter ein bildlicher Vorschlag für das Anrichten eines Lebensmittels verstanden. Insofern können auf Abbildungen mit dem Zusatz „Serviervorschlag“ Lebensmittel gezeigt werden, die nicht im Produkt enthalten sind. Zu einer Irreführung über die enthaltenen Zutaten darf es aber nicht kommen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Auf der Vorderseite des Fertigsuppengerichts sind Fleischstücke und farblich ansprechende Kräuter und Gemüse abgebildet. Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher daher beim Kauf davon ausgehen, dass die abgebildeten Zutaten enthalten sind.
Erst bei genauerem Studium der Zutatenliste oder bei der Zubereitung des „Fertigsuppengerichts“ bemerkt der Verbraucher, dass gerade Fleisch nicht enthalten ist. Auch der neben der Verpackung angebrachte Aufdruck „Serviervorschlag“ wird von Verbrauchern selten als Hinweis verstanden, dass die abgebildeten Lebensmittel nicht enthalten sein müssen. Die Bezeichnung Fertigsuppengericht unterstützt die Annahme ebenfalls, dass die Suppe aus der Dose lediglich erhitzt werden muss wie dies bei vergleichbaren Fertigsuppen und -eintöpfen üblich ist.
Den Zubereitungshinweis mit der Empfehlung, Fleisch und Pilze dem Gericht hinzuzufügen, lesen Verbraucher nicht beim Einkauf, sondern wenn die Suppe zubereitet werden soll.
Fazit:
Abgebildete Lebensmittel sollten bei einem Fertiggericht auch als Zutaten enthalten sein.
Stellungnahme der Kreyenhop & Kluge GmbH & Co.KG
Kurzfassung:
Drei Stellen informieren, dass kein Fleisch enthalten ist:
1. Frontseite - „Serviervorschlag“.
2. Zutatenliste
3. Rezeptvorschlag.
Der Endverbraucher ist frei in seiner Entscheidung, ob das Produkt so genossen wird wie es aus der Dose kommt oder seine Phantasie angeregt wird und nach eigenem Geschmack auch Tofu oder Fisch, etc. hinzufügen kann.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.