Das ärgert beim Einkauf:

Fairment Veganer Joghurt

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Die Verpackung mit drei Päckchen Pulver soll für „bis zu 30 Liter“ zubereitetes Produkt reichen. Hinweise unter welchen Voraussetzungen bis zu 30 Liter erzielt werden können, finden sich erst im „Kleingedruckten“.
getaeuscht

Der Hersteller wirbt auf der Verpackung mit der Aussage, dass sich „mit diesem Paket bis zu 30 Liter lebendigen, veganen und hausgemachten Joghurts“ herstellen lassen. Das Paket enthält drei Päckchen. Erst nach dem Öffnen der Verpackung und gründlichem Lesen der Zubereitungsanweisung erfahren Verbraucher, wie sie eine Ergiebigkeit von „bis zu 30 Litern“ erzielen können.
Der Hersteller sollte den Hinweis, dass mit einem Päckchen jeweils ein Liter des Produkts hergestellt werden kann, auch auf der Verpackung anbringen. Zusätzlich sollte er die Voraussetzungen für eine Ergiebigkeit von 30 Litern nennen.

Beschreibung und Verpackung "für die Herstellung von bis zu 30 Liter Kokosjoghurt, Sojajoghurt usw.", aber in der Verpackung ist nur Ferment für 3 Liter.
Verbraucherin aus Mannheim vom 02.03.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Hersteller wirbt auf der Verpackung mit der Aussage, dass sich „mit diesem Paket bis zu 30 Liter lebendigen, veganen und hausgemachten Joghurts“ herstellen lassen. Das Paket enthält drei Päckchen. Erst nach dem Öffnen der Verpackung und gründlichem Lesen der Zubereitungsanweisung erfahren Verbraucher, wie sie eine Ergiebigkeit von „bis zu 30 Litern“ erzielen können.

Darum geht’s:

Der Hersteller bewirbt das Produkt „Fairment Veganer Joghurt zum selber machen“ auf der Verpackung mit "… Mit diesem Paket kannst du bis zu 30 Liter lebendigen, veganen und hausgemachten Joghurt nach deinem Geschmack herstellen“.
Die Verpackung enthält drei Päckchen. Konkrete Hinweise zur Zubereitung gibt es auf der Verpackung nicht.
In der Verpackung befindet sich eine Beilage für  das Rezept und die Zubereitung. Erforderliche Zutaten für einen Liter „veganer Joghurt“ sind: „1 Liter Pflanzenmilch und 1 Sachet Joghurtkultur“. Unter „Schritt 5“ heißt es „Um neuen Joghurt herzustellen, kannst du anstelle eines neuen Sachets auch mit dem fertigen Joghurt animpfen. Nimm dir hierfür einfach von dem fertigen Joghurt 2-3 EL und gebe sie anstelle des Sachets in deine Milch. Das funktioniert etwa bis zu 10 mal, danach solltest du wieder neue Kulturen verwenden“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und leicht verständlich sein. Sie dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus den Angaben auf der Verpackung wird nicht deutlich, warum das Paket für 30 Liter reichen sollte, wenn pro Liter ein Beutel benötigt wird. Die beworbene Ergiebigkeit von 30 Litern erschließt sich dem Verbraucher erst, wenn er die Verpackung öffnet und die innen liegende Zubereitungsanweisung vollständig bis zum letzten Absatz gelesen hat. Auch handelt es sich vermutlich um eine Angabe zur Ergiebigkeit, die nur unter besonders sauberen Bedingungen und jeweils schnellen Neu-Ansätzen erreicht werden kann.
Diese ergänzenden Informationen sollten nicht erst in einer Packungsbeilage oder auf der Website des Herstellers zu lesen sein.

Weiterhin ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Hersteller mehrfach auf der Verpackung und in der beiliegenden Information von „Joghurt“ spricht, obwohl das Produkt gerade kein „Joghurt“ ist. Dieser Begriff ist laut Milcherzeugnisverordnung nur für das aus der Milch von wiederkäuenden Säugetieren hergestellte Erzeugnis erlaubt. Aus demselben Grund passt auch der Begriff „Pflanzenmilch“ nicht.

Fazit:

Der Hersteller sollte den Hinweis, dass mit einem Päckchen jeweils ein Liter des Produkts hergestellt werden kann, auch auf der Verpackung anbringen. Zusätzlich sollte er die Voraussetzungen für eine Ergiebigkeit von 30 Litern nennen.

Stellungnahme der Primal Life GmbH, Berlin

Auf das Schreiben der Verbraucherzentale vom 02.04.2020 liegt bisher keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.