So haben Hersteller reagiert:

Falscher Hinweis „glutenfrei“ entfernt

Änderung: Die Firma Elvis Traditionelles Eishandwerk lobt ihre Eissorte Minze Zartbitter inzwischen nicht mehr als „glutenfrei“ aus. Die Rezeptur enthält Keksstückchen mit Weizenmehl.
Geändert

Die Eissorte „Minze Zartbitter“ trug beim Einkauf im Juni des Jahres 2024 den Hinweis „glutenfrei“. In der Zutatenliste stehen unter anderem Keksstückchen mit Weizenmehl. Das Eis ist daher nicht glutenfrei und für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit ungeeignet. 
Die anbietende Firma Elvis Traditionelles Eishandwerk hat die Kennzeichnung „glutenfrei“ auf den Etiketten entfernt.

Das Produkt ist auf Vorder- und Rückseite als “glutenfrei” deklariert, enthält laut Zutatenliste jedoch Weizenmehl. Das ist gefährlich für Menschen mit Glutenunverträglichkeiten. Das Produkt muss meines Erachtens schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen und zurückgerufen werden.
Verbraucherin aus Pforzheim vom 08.06.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Der Hinweis „glutenfrei“ auf der Elvis Eiscreme Zartbitter Minze ist falsch. Dieser Fehler kann Menschen mit Glutenunverträglichkeit zu einem Fehlkauf verleiten, bei ihnen gesundheitliche Beschwerden hervorrufen und darf Lebensmittelunternehmen nicht passieren.

Darum geht’s:

Die Eissorte „Minze Zartbitter“ der Firma Elvis Traditionelles Eishandwerk trägt auf den Etiketten der Schau- und Rückseite den Hinweis „glutenfrei“. Nach der Zutatenliste auf der Rückseite enthält das Eis Keksstückchen mit Weizenmehl, das nicht als glutenfrei gekennzeichnet ist. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Im Rahmen der Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln muss das Zutatenverzeichnis glutenhaltige Getreidearten namentlich nennen und hervorheben.
Eine EU-Durchführungsverordnung regelt die Bereitstellung von Informationen über das Nichtvorhandensein oder das reduzierte Vorhandensein von Gluten in Lebensmitteln. Der Hinweis „glutenfrei“ ist danach nur dann zulässig, wenn das Lebensmittel höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel enthält. Dies ist die Menge an Gluten, die auch Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit vertragen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Firma Elvis Traditionelles Eishandwerk mangelt es an Sorgfalt und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit der Kund:innen. Offenbar ohne jegliche Prüfung kennzeichnet sie ihr Eis als „glutenfrei“. Bereits sehr geringe Mengen an Gluten können bei Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit aber zu Magen-Darm-Beschwerden führen. Weizen zählt zu den glutenhaltigen Getreidearten, die sie meiden müssen. Auf die Kennzeichnung mit „glutenfrei“ müssen sie sich verlassen können. Daher dürfen Unternehmen nur mit „glutenfrei“ werben, wenn sie den Grenzwert sicher einhalten können und dies regelmäßig kontrollieren.

Fazit:

Die anbietende Firma Elvis Traditionelles Eishandwerk sollte das fehlerhaft gekennzeichnete Eis zurückrufen und den Hinweis „glutenfrei“ auf den Etiketten entfernen. 

Stellungnahme von Elvis Traditionelles Eishandwerk, Bargteheide

Kurzfassung:
Unser Produkt „Elvis Minze Zartbitter“ wurde trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen versehentlich als „glutenfrei“ deklariert. Die betroffenen Chargen wurden unmittelbar zurückgerufen, Verbraucher umgehend informiert, die fehlerhafte Kennzeichnung korrigiert und interne Schritte eingeleitet, sodass verstärkt auf eine korrekte Kennzeichnung der Produkte geachtet wird.

Ergebnis

Das Unternehmen Elvis Traditionelles Eishandwerk hat die Werbung „glutenfrei“ auf den Etiketten entfernt und vertreibt die Eissorte nur noch mit den geänderten Etiketten.