Gibt es Vorschriften für die Angabe „glutenfrei“ im Restaurant?
Frage
Ein Restaurant bietet auf seiner Speisekarte glutenfreie Flammkuchen an. Auf Nachfrage werden diese aber im gleichen Arbeitsbereich und ohne weitere Schutzmaßnahmen zusammen mit den glutenhaltigen Flammkuchen zubereitet und gebacken. Ist es zulässig die Gerichte dann noch als glutenfrei anzubieten?
Antwort
Für die Angabe „glutenfrei“ gibt es klare Vorschriften. So gekennzeichnete Lebensmittel dürfen nicht mehr als 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel enthalten. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit muss ein Restaurant glutenfreie Flammkuchen getrennt zubereiten, um diesen Wert garantieren zu können.
Im Gegensatz zu vielen anderen „frei von“-Angaben ist der Hinweis „glutenfrei“ rechtlich klar geregelt. Er darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die maximal 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel enthalten. Diese Regelung gilt sowohl für verpackte als auch für unverpackte Lebensmittel – also auch im Restaurant.
Werden glutenhaltige und glutenfreie Lebensmittel in einer Küche ohne getrennte Bereiche verarbeitet, kann es leicht zu einer Verunreinigung der glutenfreien Ware beispielsweise durch glutenhaltigen Mehlstaub, Krümel oder gemeinsam benutzte Geräte und Arbeitsflächen kommen. Restaurants, die glutenfreie Speisen anbieten wollen, müssen die Lebensmittel daher getrennt von glutenhaltiger Ware lagern und zubereiten
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit kann ein Restaurant den erforderlichen Grenzwert für Gluten nur dann zuverlässig einhalten und damit eine Glutenfreiheit garantieren, wenn es die Flammkuchen in getrennten Arbeitsbereichen zubereitet. Ist das nicht der Fall, können Sie sich an die Lebensmittelüberwachung vor Ort wenden.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Kommentare
Hallo, am 21.01. war ich mit meiner Lebenspartnerin im einem Restaurant essen welches auf deren Website und Speisekarte glutenfreie Gerichte anbietet. Meine Lebenspartnerin leidet an Zöliakie und kurz nach dem Besuch in dem Restaurant fingen die Probleme bei meiner Lebenspartnerin an, beginnend mit Muskel und Gliederschmerzen über starke Kopfschmerzen, Schwäche, Fieber und Schüttelfrost. Es dauerte 4 Tage bis sie sich wieder einigermaßen gesund fühlte. Ich schrieb das Restaurant an, welches zu einer großen Kette gehört. Als Antwort wurde mir geschrieben, daß die Lebensmittel zwar glutenfrei sind, es jedoch die Zubereitung der Speisen auf an Orten zubereitet wird, wo auch glutenhaltige Lebensmittel verarbeitet werden und somit eine glutenfreiheit quasi nicht möglich ist. Welche Schritte kann ich gehen, damit andere von Zöliakie Betroffene nicht das gleiche Erlebnis haben wie meine Lebenspartnerin?
Sie können die örtliche Lebensmittelüberwachung informieren. Die Kennzeichnung als "glutenfrei" ist rechtlich geregelt. Die Vorgaben müssen vom Betreiber des Restaurants eingehalten werden.
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