Das haben Gerichte entschieden:

Farmers Puten Oberschenkel

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Gerichtlich verboten: Bisherige Aufmachung mit dem Hinweis „Biodama“ ist nicht länger erlaubt. Abverkauf bereits erzeugter Ware vereinbart.
Geändert per Gerichtsurteil

Jegliche Hinweise auf Lebensmitteln mit den Wörtern „Bio“ oder „Öko“ sind nur erlaubt, wenn das Lebensmittel die Bedingungen der EU-Öko-Verordnung erfüllt. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale zählen auch Markenzeichen dazu, die als Wortbestandteil „bio“ oder „öko“ enthalten wie hier die Werbung mit „Biodama“ auf der Schauseite. Tatsächlich stammten die Puten-Oberschenkel nicht aus ökologischer Tierhaltung. 

Der Putenschlachthof sagte 2017 in einem Vergleich zu, nach Abverkauf bereits produzierter Los-Nummern, die Putenprodukte in anderer Aufmachung zu vermarkten.

Heute hat meine Mutter Farmers Puten Oberschenkel gekauft auf dem "Biodama" drauf steht. Dieser Artikel lag in dem Bereich, wo alle anderen Bio-Artikel lagen. Nach dem Kauf entdeckte sie, dass das Produkt gar kein offizielles Bio-Siegel besitzt. Können Sie mich bitte aufklären, wieso dieses Produkt preislich und äußerlich wie ein Bio-Produkt wirkt, "Biodama" im Namen trägt tatsächlich aber keins ist? Für mich erscheint dies wie eine bewusste Verbrauchertäuschung.
Verbraucher aus Wiesbaden vom 08.03.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Jegliche Hinweise auf Lebensmitteln mit den Wörtern „Bio“ oder „Öko“ sind nur erlaubt, wenn das Lebensmittel die Bedingungen der EU-Öko-Verordnung erfüllt. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale zählen auch Markenzeichen dazu, die als Wortbestandteil „bio“ oder „öko“ enthalten wie hier die Werbung mit „Biodama“ auf der Schauseite. Tatsächlich stammen die Puten-Oberschenkel nicht aus ökologischer Tierhaltung. 

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Verpackung steht neben dem Produktnamen „Farmers Puten Oberschenkel“ in gleicher Schriftgröße „Biodama“ auf dem Frontetikett des Tiefkühlproduktes. Daneben informiert die Schauseite sehr viel kleiner über den Importeur, Handelsklasse, Gewicht, Mindesthaltbarkeitsdatum sowie weitere Pflichtkennzeichnungselemente. Eine Abbildung zeigt drei Puten auf einer Wiese. Weder auf der Vorder- noch auf der Rückseite trägt die Verpackung ein Bio-Siegel.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Öko-Verordnung darf ein Produkt durch seine Etikettierung, Werbung oder andere Angaben nicht den Eindruck erwecken, dass es nach den Vorschriften dieser Verordnung gewonnen wurde, wenn das nicht zutrifft. Insbesondere sind die Bezeichnungen „ökologisch“ oder „biologisch“ und daraus abgeleitete Bezeichnungen wie „Bio-“ und „Öko-“, allein oder kombiniert, in der gesamten Gemeinschaft und in allen ihren Amtssprachen bei der Kennzeichnung von Erzeugnissen und der Werbung für sie verboten.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Grundsatz „Wo „bio“ drauf steht, muss auch „bio“ drin sein", hat seine Berechtigung. Verbraucher müssen in der Flut an unterschiedlichen Hinweisen, Siegeln und Labeln im Markt Erzeugnisse aus ökologischem Landbau beziehungsweise ökologischer Tierhaltung einwandfrei erkennen können. Bio-Produkte, die den Regelungen der EU-Öko-Verordnung entsprechen dürfen mit den Begriffen bio und öko werben und das EU-Bio-Siegel tragen.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Hinweis „Biodama“ von dem Etikett der Puten-Oberschenkel entfernen.

Stellungnahme des Putenschlachthof Biodama Sp. z. o. o., Slawa/Polen

Der Erzeuger hat auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 18.04.2017 nicht reagiert.

Ergebnis

Der Putenschlachthof sagt in einem Vergleich zu, nach Abverkauf bereits produzierter Los-Nummern, die Putenprodukte in anderer Aufmachung zu vermarkten.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.