Das ärgert beim Einkauf:

Farmer’s Snack Cranberry

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Neben Cranberrys ein Drittel Zucker in der Tüte
getaeuscht

Der Produktname „Cranberry“ und die Aufmachung der Schauseite weisen lediglich auf ganze Cranberrys hin. Tatsächlich sind die Cranberrys mit 40 Prozent Zucker gesüßt sind. Da Verbraucher bei Trockenfrüchten vermutlich nicht mit einem Zuckerzusatz rechnen, sollte der Hersteller bereits deutlich auf der Schauseite darauf hinweisen.

Die Verpackung täuscht vor, dass in der Packung nur ganze Cranberrys enthalten seien; in Wirklichkeit handelt es sich nur um 60 % Cranberrys und der Rest ist Rohrzucker. Einen Hinweis auf die massive Süßung ist auf der Vorderseite nicht erkennbar, und auf der Rückseite auch nur erkennbar, wenn man danach sucht.
Verbraucher aus Hamburg vom 30.10.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Das Produkt heißt „Cranberry – ganze Beeren“. Frische und getrocknete Cranberrys sind auf der Vorderseite naturgetreu abgebildet. Erst über die Zutatenliste können interessierte Käufer erfahren, dass neben 60 Prozent Cranberrys zusätzlich 40 Prozent Zucker in der Tüte stecken, die dem Produkt zugesetzt wurden.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die meisten Trockenfrüchte werden ungesüßt angeboten, denn sie enthalten von Natur aus Zucker, der durch das Trocknen konzentriert wird. Die Angabe „ganze Beeren“ auf der Schauseite unterstützt den Eindruck, dass man ganze Beeren kauft, sonst nichts. Daher sollten Anbieter, die bestimmte Trockenfrüchte süßen, bereits auf den ersten Blick darauf hinweisen.

Fazit:

Da Verbraucher bei Trockenfrüchten vermutlich nicht mit einem Zuckerzusatz rechnen, sollte der Hersteller bereits deutlich auf der Schauseite darauf hinweisen.

Stellungnahme der Farmer’s Snack GmbH, Seevetal

Kurzfassung:

Eine Irreführung des Verbrauchers liegt aus unserer Sicht bei dem Produkt Cranberrys – ganze Beeren nicht vor. Auf der Rückseite der Verpackung ist die Zusammensetzung des Produktes eindeutig deklariert.

 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.