So haben Hersteller reagiert:

Fehlerhafte Preisangaben bei Kuchenbowl-Backmischungen und Cookies korrigiert

Änderung: MAKECAKE hatte im Online-Shop Produkte angeboten, deren Grundpreisangaben sich auf 100 Gramm bezogen.
Geändert

MAKECAKE bietet unter anderem Backmischungen und Cookies auf make-cake.de an. Der Anbieter wählte bei der Grundpreisangabe die Bezugsgröße 100 Gramm, bei einem Produkt sogar 100 Kilogramm. Dies widersprach den Regelungen, die als Bezugsgröße für derartige Produkte ein Kilogramm vorsehen. Mittlerweile hat der Anbieter die Angaben korrigiert und gibt den Grundpreis nun mit korrekter Bezugsgröße an.

Der Anbieter hat in seinem Online-Shop make-cake.de Kuchenbowl-Backmischungen, bei denen sich der Grundpreis auf 100 Gramm bezieht, beispielweise bei diesen Angeboten: Haselnuss Probe, Marzipan Probe, Lebkuchen und Bananenbrot zuckerreduziert.
Verbraucherin aus Ludwigslust vom 18.09.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Make-cake.de wählt nicht vorgesehene Bezugsgrößen für die Angabe des Grundpreises und widerspricht damit den rechtlichen Vorgaben. Diese sehen bei verpackten Lebensmittel bis auf wenige Ausnahmen ein Kilogramm oder ein Liter als Bezugsgröße für den Grundpreis vor.

Darum geht’s:

MAKECAKE bietet unter anderem Backmischungen auf make-cake.de an. Die Angebote, darunter die Sorte „Haselnuss Probe“ und „Bananenbrot“ weisen unterhalb des Verkaufspreises in deutlich kleinerer Schriftgröße einen weiteren Preis bezogen auf 100 Gramm Produkt aus. Ein weiteres Produkt „Cookies mit Schokodrops Typ Zartbitter“ weist 100 Kilogramm als Bezugsgröße aus.

Das ist geregelt:

Laut Preisangabenverordnung müssen Händler, die Lebensmittel unter Angabe von Preisen bewerben, neben dem Gesamtpreis bis auf wenige Ausnahmen auch den Grundpreis angeben. Der Grundpreis bezieht sich bei verpackten Lebensmitteln auf ein Kilogramm oder ein Liter des Lebensmittels. Für bestimmte Lebensmittel gibt es Sonderregelungen. Bei diesen kann sich die Grundpreisangabe auf das Abtropfgewicht, auf das zubereitete Erzeugnis oder bei loser Ware auch auf 100 Gramm beziehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Grundpreisangabe soll Kaufinteressierten den Preisvergleich zwischen ähnlichen Produkten ermöglichen. Daher sind die Bezugsgrößen für die Grundpreisangaben genau festgelegt und sollten eingehalten werden. Für verpackte, feste Lebensmittel ist die Bezugsgröße ein Kilogramm. Die Bezugsgröße 100 Gramm können Händler lediglich bei lose verkaufter Ware verwenden. Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass sich der Grundpreis bei dem Angebot „Cookies mit Schokodrops Typ Zartbitter“ auf make-cake.de sogar auf 100 Kilogramm bezieht.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Grundpreise für alle Angebote korrekt angeben.

Stellungnahme der MakeCake UG, Eschwege

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale

Der Grundpreis der Produkte, der auf unserer Homepage angegeben wurde, bezog sich tatsächlich nicht auf die richtigen Angaben von 1kg, sondern auf 100g und sogar 100kg. Dieser Fehler ist auf eine fehlerhafte Datenübertragung zurückzuführen. Es wurden alle notwendigen Korrekturen vorgenommen. 

Ergebnis

Die Anbieterfirma hat die Grundpreisangaben für die verfügbaren Produktangebote auf make-cake.de korrigiert. Seit Dezember 2023 verwendet make-cake.de einheitlich ein Kilogramm als Bezugsgröße für die Grundpreisangabe.