Das ärgert beim Einkauf:

Feodora Frohe Weihnachten Täfelchen Vollmilch-Caramel-Zimt

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Statt Zimt lediglich natürliche Aromen enthalten
getaeuscht

Der Produktname weist auf Caramel und Zimt als Zutaten hin. Zimt taucht in der Zutatenliste jedoch nicht als solcher auf. Er steckt nur als Geschmack des natürlichen Aromas in den Täfelchen. Das sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite durch einen Hinweis "aromatisiert" oder "mit Aroma" verdeutlichen.

Die Bezeichnung der Geschmacksrichtung auf der Vorderseite der Verpackung lautet "Vollmilch-Caramel-Zimt". Dies suggeriert, dass in der Schokolade Zimt enthalten ist. Erst ein Blick auf die Zutatenliste auf der Packungsrückseite legt offen, dass Zimt überhaupt nicht enthalten ist und lediglich allgemein von "Aromen" gesprochen wird. Dies empfinde ich als Täuschung.
Verbraucherin aus Frankfurt vom 06.11.2016

Darum geht’s:

Die Schokoladentafeln werden auf der Vorderseite der Verpackung als „Frohe Weihnachten Täfelchen“ bezeichnet. Direkt darunter wird der Produktname durch die Beschreibung „Vollmilch-Caramel-Zimt“ in etwas kleinerer Schrift ergänzt. Der Begriff „Zimt“ taucht in der Zutatenliste auf der Rückseite nicht auf. Der Geschmack stammt laut der Bezeichnung „Hochfeine Vollmilchschokolade mit natürlichen Aromen“ aus den enthaltenen natürlichen Aromen.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Nach der EU-Aromenverordnung ist der Begriff „natürliches Aroma“ erlaubt, wenn die Aromen aus einem natürlichen Rohstoff stammen. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig aus einem Lebensmittel wie in diesem Fall Zimt. Das Aroma darf aus pflanzlichen und tierischen Ausgangsstoffen stammen sowie mit Hilfe von Mikroorganismen wie Schimmelpilzen gewonnen werden. Bei der Angabe „natürliches Zimt-Aroma“ müssten hingegen 95 Prozent der Aromabestandteile aus Zimt stammen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Zusatz im Produktnamen „Vollmilch-Caramel-Zimt“ kann bei Verbrauchern den Anschein erwecken, dass die Schokoladentäfelchen Zimtbestandteile enthalten.

Fazit:

Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte bereits auf der Schauseite deutlich werden, dass die beworbene Geschmacksrichtung der Schokoladentafeln lediglich auf natürlichen Aromen beruht. Dies könnte durch den klaren Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ erfolgen.

Stellungnahme der Feodora Chocolade GmbH & Co. KG, Bremen

Die Verkehrsbezeichnung der FEODORA-Täfelchen Frohe Weihnachten VOLLMILCH-CARAMELL-ZIMT verdeutlicht, dass die Chocolade-Täfelchen nach Caramel und Zimt schmecken. Die Zutatenliste ist korrekt und entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Lebensmittelrechts. In Zukunft wird die Deklaration in „natürliches Aroma, natürliches Zimtaroma“ geändert werden, um den Detailierungsgrad zu verbessern.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.