Das ärgert beim Einkauf:

Ferrero Kinder Maxi King, 3er-Pack

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Seitlich aufgedruckte Nährwerte werden vom Klebestreifen zur Fixierung des Dreiergebindes überdeckt
getaeuscht

Der Hersteller bietet drei „Kinder Maxi King“ als Gebinde an. Ein blickdichter Klebestreifen verbindet die einzeln verpackten Riegel und überdeckt hierdurch die Nährwertangaben. Der Anbieter sollte eine andere Verpackungsform wählen, bei der die verpflichtenden Informationen wie die Nährwerte für Verbraucher gut sichtbar und lesbar sind.

 

Kinder Maxi King wird ja in 3er-Sets verkauft, wobei jeweils 3 Stück mit einem Klebestreifen zusammengeklebt sind.Neulich im Supermarkt wollte ich nachsehen, wie viel kcal das Produkt pro 100 Gramm hat und konnte die Angabe auf der Packung nicht lesen, weil die Nährwerttabelle in wesentlichen Teilen durch diesen Klebestreifen verdeckt war. Das war nicht nur bei dieser einen Packung so, sondern bei mehreren (allen, die ich angeschaut habe).Ist ein solches (teilweises) Überkleben der Nährwerttabelle überhaupt konform mit der Nährwertkennzeichnungspflicht nach der LMIV? Ich müsste ja den Klebestreifen abziehen, um die Angaben lesen zu können; und somit das Set "öffnen"; ich denke nicht, dass der Supermarkt so erfreut wäre, wenn ich das täte.
Verbraucher aus München vom 23.06.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Hersteller bietet diese Süßigkeit nicht nur einzeln, sondern auch als 3er-Pack an, wobei drei Maxi King mithilfe eines Klebestreifens an der Seite der Verpackungen verbunden sind. Dieser Klebestreifen ist blickdicht und überdeckt die Nährwertangaben. Beim Entfernen des Streifens würde die Verpackung beschädigt werden.

Das ist geregelt:

Nach der EU- Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sind verpflichtende Informationen über Lebensmittel, somit auch die Nährwertangaben, an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen. Sie dürfen in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden, und der Blick darf nicht davon abgelenkt werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Pflichtinformationen wie die Nährwertangaben sind für Verbraucher bereits vor dem Kauf von Interesse und sollten deshalb vollständig und deutlich lesbar sein. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale wird hier gegen die Pflicht zur guten Lesbarkeit der Pflichtangaben verstoßen.

Fazit:

Der Hersteller sollte eine andere Verpackungsform für das Gebinde wählen, bei der die verpflichtenden Informationen nicht überklebt oder anderweitig verdeckt werden.

Stellungnahme der Ferrero Deutschland GmbH, Frankfurt am Main

Kurzfassung:

Trotz des Klebestreifens war es möglich, sich über den Energiegehalt pro 100 Gramm zu informieren. Dieser wird, zusammen mit dem Energiegehalt pro Stück und dem prozentualen Anteil des Energiegehalts bezogen auf die Referenzmenge eines durchschnittlichen Erwachsenen, auch auf der Verpackungsvorderseite wiederholt. Den Hinweis haben wir zum Anlass genommen, eine Verpackungsumstellung anzustoßen.

Ergebnis

Ferrero kündigt eine Verpackungsumstellung an.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.