Ferrero ValParaiso Feine Schoko-Frucht-Perlen, Beispiel Sorte Physalis & Mango auf Apfelbasis
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Werbung der „Schoko-Frucht-Perlen Physalis & Mango auf Apfelbasis“ verspricht: „Füllung zu 100 % aus Frucht gewonnen“. Enthält die Füllung den Zusatzstoff Pektine, Aromen und wenig exotische Früchte wie Physalis und Mango, können sich Verbraucher getäuscht sehen.
Die Auslobung „Füllung aus 100 % aus Früchten gewonnen“ passt daher nicht zur Zusammensetzung der Füllung.
Beschwerde
Auf der Verpackung steht, dass das Produkt mit einer Füllung, die zu 100 % aus Früchten gewonnen wurde, gefüllt ist. Es ist allerdings nur ein extrem geringer Anteil der jeweiligen Früchte in der Zutatenliste vermerkt, von den Früchten, die vorne auf der Verpackung sehr groß beworben werden. Und es ist von natürlichen Aromen die Rede, wobei sich mir die Frage stellt, ob der Fruchtgeschmack, den man bei den Produkten erhält aufgrund der minimalen Fruchtmenge geschmeckt werden kann, oder ob es an den Aromen liegt. Und diese widersprechen doch dem Werbespruch auf der Vorderseite, dass es sich dabei um eine Füllung handelt, die zu 100 % aus Früchten besteht.
Verbraucherin aus Echem vom 08.11.2016
Darum geht’s:
Die Vorderseite der blickdichten Tüte "Schoko-Frucht-Perlen Physalis & Mango auf Apfelbasis" bildet Schokoladenstückchen, gefüllte Schokoladenkugeln, einen Apfel, eine aufgeschnittene Mangohälfte und eine Physalis ab. Darunter ragt der gut sichtbare Schriftzug „Füllung zu 100 % aus Früchten gewonnen“.
Über die Zusammensetzung der Fruchtzubereitung informiert das rückseitige Zutatenverzeichnis: Apfelsaftkonzentrat 80 %, Physalispüree 6 %, Apfelpüreekonzentrat 4 %, Zitronensaftkonzentrat, Mangopüreekonzentrat 2 %, Geliermittel Pektine und natürlichen Aromen.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung.
In der Aromenverordnung (Aromen-VO) ist geregelt, dass „natürliches Aroma“, bzw. „natürlicher Aromastoff" aus einem natürlichen Rohstoff stammen müssen, aber nicht zwangsläufig aus einem Lebensmittel oder aus Früchten. Sie dürfen aus pflanzlichen und tierischen Ausgangsstoffen sowie aus Mikroorganismen wie Schimmelpilzen gewonnen werden. Möglich ist auch die Herstellung mit Hilfe gentechnologischer Verfahren.
Der Begriff „natürliches Aroma” darf weiterhin nur verwendet werden, wenn eine Nennung der Ausgangsstoffe das Aroma oder den Geschmack nicht zutreffend beschreiben würde.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Auslobung "Füllung zu 100 % aus Früchten gewonnen" kann beim Verbraucher den Eindruck erwecken, dass ausschließlich Bestandteile aus den beworbenen Früchten wie Saft und Fruchtmark enthalten sind und keine Zusatzstoffe und Aromen.
Zudem ist nicht eindeutig, ob wirklich alle Zutaten der Füllung aus Früchten stammen. Pektin kann zwar aus den Schalen von Äpfeln oder Zitrusfrüchten stammen, aber auch beispielsweise aus Zuckerrüben. Bei der Angabe „natürliches Aroma“ ist sogar davon auszugehen, dass das Aroma nicht aus den Obstsorten stammt, die abgebildet sind.
Verbraucher können zudem durch die Sortenbezeichnung auf dem Etikett eine Fruchtfüllung erwarten, die zu einem wesentlichen Anteil die beworbenen Früchte enthält, was nicht der Fall ist. Physalispüree und Mangopüreekonzentrat machen lediglich 8 Prozent der Füllung aus.
Fazit:
Die Auslobung „Füllung zu 100 % aus Früchten gewonnen“ und die Hervorhebung exotischer Früchte passt nicht zur Zusammensetzung der Füllung, wenn diese im Wesentlichen aus geliertem, aromatisiertem Apfelsaft und wenig exotischen Früchten besteht.
Stellungnahme der Ferrero MSC GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main
Kurzfassung:
Wie in der ausführlichen Stellungnahme dargelegt, teilen wir die Kritik des Verbrauchers nicht, verstehen sie jedoch als Anregung und nehmen eine Modifikation auf der Verpackung vor. Auf der Vorderseite wird dann stehen „Füllung zu 99 % aus Früchten gewonnen.“ Die Werbung wird entsprechend angepasst. Wir gehen davon aus, dass die geänderten Verpackungen ab Frühsommer 2017 im Handel erhältlich sind.
Ergebnis
Der Anbieter kündigt eine Änderung der Werbeaussage in "Füllung zu 99 % aus Früchten gewonnen" an.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.