Fishfinesse Kap-Seehecht Filets
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Produktname „Kap-Seehecht-Filets“ und die Abbildung eines scheinbar gewachsenen Fischstücks vermitteln den Eindruck, dass es sich um ein portionsgerechtes Filet vom ganzen Fisch handelt. Weitere Angaben zur Fischqualität stehen zwar auf der Schauseite, können jedoch leicht übersehen werden.
Abbildung und Name der „Kap-Seehecht-Filets“ passen nicht zu den zusammengefügten Fischfiletstücken.
Beschwerde
Die Bezeichnung "Kap-Seehecht-Filets" und die auf dem Foto erkennbare Fisch-Struktur suggerieren ein Filet. In Wirklichkeit handelt es sich um eine zusammengefügte leicht elastische und fast homogene Masse mit Fischgeschmack. Die Kennzeichnung "aus Fischstücken zusammengefügt" ist unauffällig und kontrastarm klein auf der Verpackung zu finden, wenn man nach dem fehlenden Genuss gründlich sucht. So hat sich das der Verordnungsgeber im Sinne der Verbraucher mit der Kennzeichnungspflicht sicher nicht vorgestellt.
Verbraucher aus Weimar vom 16.05.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Die Abbildung auf der Schauseite der „Kap-Seehecht-Filets“ zeigt einen Anschnitt eines Fischstücks, der nach einem Filet aussieht. In kleiner Schrift steht die Bezeichnung Kap-Seehecht-Filetstücke und zusätzliche Angaben zum Produkt, darunter der kleiner gedruckte Hinweis „aus Fischstücken zusammengefügt, aus Filets geformt“. Laut Zutatenliste bestehen die marinierten Filets zu 84 Prozent aus Kap-Seehecht-Filetstücken und weiteren Zutaten wie Wasser und Maltodextrin.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Fischerzeugnisse und Fischzubereitungen, die wie ein gewachsenes Stück Fisch aussehen, aber tatsächlich aus verschiedenen Stücken bestehen, die durch andere Zutaten, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme, oder durch andere Mittel zusammengefügt sind, den Hinweis: „aus Fischstücken zusammengefügt“ tragen.
Die Leitsätze für Fisch definieren Fischfilets als zusammenhängendes Fischfleisch wie gewachsen. Wenn es sich um Teile von größeren Filets, wie Portionen, Tafeln oder Schnitten handelt, so ist dies auf der Verpackung kenntlich zu machen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Name „Kap-Seehecht-Filets“ und die Abbildung eines – wie es aussieht – Filetstücks aus zusammenhängendem Fischfleisch passen unserer Ansicht nach nicht zur Produktqualität. Diese geht aus der Angabe hervor: „aus Fischstücken zusammengefügt“. Der Name und der optische Eindruck des Verpackungsfotos lassen sich aus unserer Sicht nicht durch den leicht übersehbaren Hinweis zur tatsächlichen Fischqualität korrigieren.
Fazit:
Die Aufmachung der „Kap-Seehecht-Filets“ passt nicht zur tatsächlichen Qualität des Produktes.
Stellungnahme der Clama GmbH & Co.KG, Mühlheim a.d.Ruhr
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 28.06.2019 liegt bisher keine Antwort vor.
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Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.