So haben Hersteller reagiert:

Fontaine Makrelensalat

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Abbildung korrigiert: „Makrelensalat Toskana“ zeigt nun auch die Tomatensauce
Geändert

Verbraucher orientieren sich beim Einkauf unter anderem an den Abbildungen auf Lebensmittelverpackungen, insbesondere wenn sie scheinbar den angepriesenen Inhalt zeigen. Sieht der Inhalt nach dem Öffnen dann komplett anders aus, können sich Verbraucher nachvollziehbar getäuscht fühlen. Abbildungen sollten die Zutaten und Mengenverhältnisse realistisch widerspiegeln.

Die Abbildung auf der Produktverpackung weicht massiv vom tatsächlichen Inhalt ab. Die Fotografie auf der Verpackung zeigt, einzeln erkennbare, zahlreiche Gemüse- und Fischstücke in heller Marinade. Tatsächlich handelt es sich um einen tiefroten unkenntlichen Brei.
Verbraucher aus Stuttgart vom 31.03.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Auf dem Pappkarton, in dem die Dose steckt, sind kleine geschnittene Makrelenstücke, geschnittene Gurken-, Bleichsellerie-, Paprika-, Karotten- und Zwiebelstücke sowie eine Tomate und ein paar Kräuterblätter dargestellt. Darunter steht Serviervorschlag. Der Blick in die Dose zeigt in erster Linie rote Sauce, in der nicht differenzierbare Stücke sind. Die Zutatenliste zeigt: Die abgebildeten Makrelenstücke und Gemüsearten machen 70 Prozent  des Inhaltes aus; die restlichen 30 Prozent entfallen auf die Saucenzutaten, zu denen Tomatenmark zählt.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften oder die Menge des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

Zusätzlich ist die Angabe der Menge einer bei der Herstellung oder  Zubereitung verwendeten Zutat oder Zutatenklasse unter anderem erforderlich, wenn diese durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Auffassung nach liefert die Abbildung des Salates keinen Hinweis, dass der abgebildete Fisch und das Gemüse in Tomatensauce stecken. Der Anblick des Salates entspricht in keiner Weise der Darstellung. Der Hinweis Serviervorschlag passt hier nicht, denn ein Abwaschen der Sauce dürfte nicht im Sinne des Anbieters sein.

Fazit:

Die Abbildung auf der Verpackung sollte den tatsächl ichen Inhalt zeigen und nicht ein optisch anderes Produkt.

Stellungnahme der Fontaine Nahrungsmittel GmbH, Günzburg

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Bei dem monierten Schaubild handelt es sich lediglich um einen Serviervorschlag, wie auf der Verpackung deklariert. Es sind auf dem Serviervorschlag Zutaten abgebildet, die nicht in der Zutatenliste stehen, wie Cocktailtomaten, Staudensellerie oder ein grünes Salatblatt. Diese Verpackung wird seit 5 Jahren in den Verkehr gebracht, mit der Menge einer 6-stelligen Zahl und bisher kam es zu keiner einzigen Beschwerde. Bei einer Neuauflage wird ein neues Foto eingebaut, auf dem hervorgeht, dass die Makrelenstücke und das Gemüse in einer Tomatensoße liegen.

Ergebnis

Im September 2017 hat die Verbraucherzentrale das Produkt in veränderter Aufmachung im Handel gefunden. Die Abbildung zeigt deutlicher, dass der „Makrelensalat Toskana“ auch Tomatensauce enthält. 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.