Frank juice blue glow
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Hersteller zählt die Zutaten des Nektars auf der Schauseite in anderer Reihenfolge auf als sie im Produkt stecken. Die Verbraucherin hat daher hauptsächlich Kokoswasser und blaue Spirulina erwartet und tatsächlich hauptsächlich Wasser erhalten. Der Hersteller sollte die Aufmachung der Schauseite dem Inhalt anpassen.
Beschwerde
Auf dem ersten Blick sind auf der Verpackung die Zutaten und der Hersteller zu sehen. Diese gibt der in folgender Auflistung an: "kokoswasser, blue spirulina, wasser, zitrone, zitronengras, honig". Wenn man sich das Zutatenverzeichnis auf der Rückseite betrachtet, dann sind die Zutaten wie folgt aufgelistet: "Wasser, Kokoswasser 25 %, Zitronensaft 7 %, Akazienhonig 6,5 %, Zitronengras 1,9 %, Spirulina 0,54 %" Für Verbraucher ist der erste Blick auf die Verpackung irreführend, da es den Anschein macht, dass der Inhalt hauptsächlich aus Kokswasser besteht und die Zutaten so enthalten sind, wie sie auf den ersten Blick ersichtlich sind.
Verbraucherin aus Hünstetten vom 22.02.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Der Hersteller führt auf der Schauseite die Zutaten als Liste auf. Dabei nennt er beispielsweise Wasser als dritten Punkt sowie Kokoswasser und blue spirulina davor. Tatsächlich machen laut Zutatenliste im Getränk Kokoswasser mit 25 Prozent und Spirulina mit 0,54 Prozent sehr viel geringere Mengen als Wasser mit fast 60 Prozent aus.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Eine Darstellung in Form einer Liste von Lebensmitteln legt unserer Ansicht nach eine Reihenfolge und oder Wichtigkeit der Lebensmittel nahe. Verbraucher können sie als mengenmäßige Darstellung der Zutaten verstehen. Wenn wie hier die tatsächlich enthaltenen Mengen entscheidend davon abweichen, entsteht für Verbraucher ein falscher Eindruck.
Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Hersteller mit dem Hinweis „Saftkur: Du kannst Dir unsere Mini-Saftkur gleich hier im Kühlregal zusammenstellen …“ wirbt. Bei dem angebotenen Getränk handelt es sich gerade nicht um einen Saft mit 100 Prozent Frucht entsprechend der Fruchtsaft-Verordnung, sondern um einen Fruchtnektar mit einem Fruchtgehalt von 32 Prozent.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Aufmachung der Schauseite dem Inhalt anpassen und nicht mit Saftkur werben, wenn es sich tatsächlich um einen Nektar handelt.
Stellungnahme der FrankJuice GmbH, München
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Es ist nicht mehr zu klären, wie es dazu kommen konnte, dass die Schauseite eine andere Reihenfolge der Zutaten ausweist als die Zutatenliste auf der Rückseite. Ein neues Design ist in Arbeit.
Ergebnis
Der Anbieter kündigt an, die Reihenfolge der Zutaten auf der Schauseite der Zutatenliste anzupassen und die Bezeichnung Saftkur zu prüfen.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.